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  • Beschwerdeauflage Teilrevision Grundordnung 2019 - Hochschulzentrum Fachhochschule Graubünden

    8. Januar 2021

    Beschwerdeauflage Teilrevision Grundordnung 2019 (Hochschulzentrum FHGR)

    In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 13 Abs. 3 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der an der Volksabstimmung vom 29. November 2019 beschlossenen Teilrevision der Grundordnung 2019 (Hochschulzentrum) statt.

    Auflageakten Teilrevision Grundordnung 2019 (Hochschulzentrum):

    • Teilrevision 2019 (FHGR), Zonenplan Fraktion Chur, Ausschnitt Mst. 1: 1000
    • Teilrevision 2019 (FHGR), Genereller Erschliessungsplan, Fraktion Chur, Ausschnitt Mst. 1: 1000
    • Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Grundordnung 2019 vom 01.12.2020
    • Machbarkeitsstudie Lärmschutz
    • Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung

    Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:

    • Die Umzonung wird an die Bedingung geknüpft, dass mit den Bauarbeiten für das Hochschulzentrum FHGR innert fünf Jahren seit Rechtskraft der Planung begonnen und der Bau innert acht Jahren vollendet wird (befristete Einzonung).

    Auflagefrist:
    30 Tage ab Freitag, 8. Januar 2021

    Auflageort:
    Hochbaudienste der Stadt Chur, Masanserstrasse 2 (Stadthaus), Empfang Departement BPU; Die Auflageakten können aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vollumfänglich im Internet unter www.chur.ch heruntergeladen werden. Gelegenheiten zur Akteneinsicht können nach Terminvereinbarung innerhalb Tagesfrist während der Öffnungszeiten wahrgenommen werden. Dazu wenden Sie sich telefonisch an das Sekretariat der Hochbaudienste (Tel. 081 254 51 62). Es gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

    Öffnungszeiten Stadthaus:
    Siehe www.chur.ch

    Planungsbeschwerden/Einsprachen:
    Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert der Auflagefrist schriftlich bei der Regierung Planungsbeschwerde gegen die Teilrevision der Grundordnung einreichen.

    Umweltorganisationen:
    Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Teilrevision der Grundordnung nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Auflagefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

    Ausschnitt Zonenplan Teilrevision 2019 FHGR
    Zonenplan Teilrevision 2019 FHGR

    Zugehörige Objekte

    Name
    Zonenplan Teilrevision 2019 FHGR Download 0 Zonenplan Teilrevision 2019 FHGR
    Genereller Erschliessungsplan Teilrevision 2019 FHGR Download 1 Genereller Erschliessungsplan Teilrevision 2019 FHGR
    Planungs- und Mitwirkungsbericht Erlass und Genehmigung Download 2 Planungs- und Mitwirkungsbericht Erlass und Genehmigung
    Machbarkeitsstudie Lärmschutz Download 3 Machbarkeitsstudie Lärmschutz
    Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung Download 4 Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung