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Überwachter Konsumraum
Aggressivität und Beschaffungskriminalität in der Churer Drogenszene haben zugenommen. Ebenso die gesundheitliche und soziale Desintegration von Suchterkrankten, die im öffentlichen Raum konsumieren. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat der Churer Stadtrat die Umsetzung der Strategie Sucht- und Drogenpolitik beschleunigt. Die Sägenstrasse 75 wurde als möglicher Standort für einen überwachten Konsumraum definiert.
- Angegliedert an Kontakt- und Anlaufstelle (K&A) des Kantons
- Vorgesehen: ein Betreiber für K&A, Konsumraum und Streetwork (Zielgruppe in Angebot bringen)
- Analog Angebote in Solothurn, Olten, Schaffhausen, Luzern, Zürich, Bern etc. mit jahrzehntelanger Erfahrung
Wirkungen für Bevölkerung/Gesellschaft | Wirkungen für suchterkrankte Menschen |
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Konsumräume führen zu einer verstärkten Inanspruchnahme von weiterführenden Angeboten der Suchthilfe |
Weiter Informationen:
Zugehörige Objekte
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Wichtige Kontakte |
Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Bildung Gesellschaft Kultur | Kontaktformular |
Frage |
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Der Konsumraum ist an der Sägenstrasse 75 geplant, zusammen mit einer Kontakt- und Anlaufstelle. |
In vielen Städten wie Solothurn, Schaffhausen, Olten, Zürich, Bern, Luzern usw. werden seit Jahrzehnten innerstädtische Kontakt- und Anlaufstellen mit überwachten Konsumräumen betrieben. Die Stadt Chur stützte sich auf die Erfahrungen und durchgeführten Auswertungen der anderen Städte ab und leitete daraus unter Mitwirkung von Fachleuten Kriterien für Chur ab. Der Standort an der Sägenstrasse 75 entspricht diesen Kriterien am besten. Er muss zentral und gut erreichbar sein. Das heisst, er sollte im Umkreis von 5-10 Minuten zum heutigen Aufenthaltsort der Szene liegen. Zudem soll er, wenn möglich, nicht in Einkaufsstrassen, reinen Wohnquartieren oder der Altstadt sein. Er soll nicht an vielbegangenen Schulwegen oder Zugängen zu Schulhäusern und Spielplätzen liegen. Ausserdem muss er eine gewisse Fläche aufweisen, konform mit der städtischen Zonenordnung und verfügbar sein. Der Stadtrat hat 25 private oder kantonale Liegenschaften geprüft und mit den Besitzenden Kontakt aufgenommen. Es gab lauter Absagen. Anschliessend wurden mögliche städtische Liegenschaften ermittelt und auf ihre Verfügbarkeit geprüft. Die in Frage kommenden städtischen Liegenschaften wurden anhand der definierten Kriterien gewichtet. In Absprache mit dem kantonalen Sozialamt und dem Verein Überlebenshilfe Graubünden, die für die Kontakt und Anlaufstelle zuständig sind, hat sich die Liegenschaft an der Sägenstrasse 75 als die geeignetste erwiesen. Den idealen Standort für einen Konsumraum gibt es nicht. Die Liegenschaft an der Sägenstrasse 75 erfüllt die gestellten Kriterien jedoch am besten. Mit dem Standort an der Sägenstrasse gibt es zudem eine gewisse Verteilung der Angebote der Suchthilfe:
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Nein. Es besteht kein direkter Zugang vom Konsumraum zum Spielplatz. Der Eingang liegt auf der anderen Seite. In der Hausordnung des Konsumraums wird verankert, dass um die Einrichtung keine Menschenansammlungen und Treffpunkte der Nutzenden erlaubt sind. Verstösse werden geahndet. Überprüft und sichergestellt wird dies durch Sicherheitspersonal der Einrichtung. Darüber hinaus ist die Polizei dafür zuständig, dass in der Umgebung des Konsumraums keine neuen Treffpunkte der Suchterkrankten entstehen. Zudem wird die Polizei dem Quartier erhöhte Aufmerksamkeit schenken und mit den Verantwortlichen des Konsumraums in direktem Kontakt stehen. Die Situation mit den Angeboten des Ambulatoriums Neumühle, direkt angrenzend an die zweitgrösste innerstädtische Freifläche (Turnerwiese), zeigt, dass dies funktionieren kann. Wichtig sind insbesondere eine gute Zusammenarbeit der Betreibenden des Angebots sowie der Polizei. |
Die Öffnungszeiten sind noch nicht beschlossen. Man darf davon ausgehen, dass der Konsumraum vom Mittag bis zum frühen Abend geöffnet sein wird. |
Der Stadtgarten ist im Zonenplan als Grünzone definiert. Diese dient zur Erhaltung und Schaffung von Freiräumen im überbauten Gebiet. Für das Funktionieren ist es wichtig, dass der überwachte Konsumraum direkt an die neue, innerstädtische Kontakt- und Anlaufstelle des Kantons angegliedert wird. Im Gegensatz zum Konsumraum ist dieses Angebot nicht als befristeter Pilot, sondern langfristig ausgelegt. Dies im Stadtgarten zu realisieren würde offensichtlich dem Zonenzweck widersprechen. Ausserdem ist es schwieriger direkt am Ort der offenen Drogenszene die Situation in den Griff zu bekommen, als an einem neuen Ort. Dies bedeutet, dass der Standort der Kontakt- und Anlaufstelle mit Konsumraum sowie das angrenzende Quartier sehr gut überwacht werden können und gleichzeitig der Kontrolldruck im Stadtpark sowie der Innenstadt deutlich erhöht werden. |
Der Konsumraum ist ein Ort, den die Suchtbetroffenen freiwillig aufsuchen können. Wenn er zu abgelegen vom Stadtzentrum ist, werden die Betroffenen ihn nicht nutzen, wie ein Beispiel in Zürich zeigte. Dort wurde ein Konsumraum im Zentrum geschlossen und ein neuer am Stadtrand eröffnet. In kurzer Zeit entstand in der Nähe des geschlossenen Konsumraums eine offene Drogenszene. |
In der Postremise steht nur das Schilderlager der Stadtpolizei zur Verfügung. Die Fläche dieses Bereichs ist aber zu klein für einen Konsumraum in Kombination mit einer Kontakt- und Anlaufstelle. Der Kulturbetrieb der Postremise ist demgegenüber wichtig zur durchmischten Belebung der Innenstadt. Einen alternativen Standort für diesen zu finden ist praktisch ausgeschlossen. Ausserdem wäre es sehr schwierig das Raumprogramm und die Infrastrukturanforderungen einer Kontakt- und Anlaufstelle mit Konsumraum in einem historischen Gebäude unterzubringen. |
Die vier Ziele sind:
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Die Suchterkrankten bringen ihre eigenen Substanzen mit. Sie können diese in getrennten Räumen konsumieren. Es gibt Räume für den Spritzenkonsum, fürs Rauchen und fürs Schnupfen. |
Bei Anliegen bezüglich der städtischen Sucht- und Drogenpolitik wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei (081 254 54 54) oder per Mail direkt an Stadtrat Patrik Degiacomi (departementbgk@chur.ch). Für Notfälle kann die Polizei auch immer via der Nummer 117 erreicht werden. |
Für die Bevölkerung:
Für die suchterkrankten Menschen:
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Der Gemeinderat hat im Juni 2022 zwei Massnahmen zugestimmt:
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Es haben nur Personen Zutritt, die sich nach einem Erstgespräch registrieren. Sie müssen bereits suchterkrankt sein, volljährig und ihren Lebensmittelpunkt und/oder ihren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben. Zudem müssen sie die Hausregeln einhalten. |
Die Erfahrung in anderen Städten spricht dem entgegen. So wird in Luzern gegenüber des Konsumraums ein grosses Areal mit neuen Wohnungen überbaut. Aber auch die Erfahrungen mit Angeboten der Suchthilfe in Chur zeigen, dass die Liegenschaften im Quartier nicht an Attraktivität verlieren. Dies zeigt eindrücklich das Beispiel des Ambulatoriums Neumühle an der Gürtelstrasse, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft das ehemalige Gelände der SBB-Hauptwerkstätte vornehmlich mit Wohnnutzungen überbaut wurde. |
Nein. Das ist nicht möglich. Suchtbetroffene Menschen dürfen sich wie alle anderen Personen frei im öffentlichen Raum der Stadt bewegen und sich dort aufhalten. Sie müssen sich dabei aber auch an die öffentliche Ordnung halten. Der Konsumraum schafft jedoch die Voraussetzung, dass die öffentliche Ordnung wirkungsvoller durchgesetzt werden kann. Der Konsum von Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum kann deutlich konsequenter bekämpft und die suchterkrankten Personen in den Konsumraum verwiesen werden. |
Während den Betriebszeiten ist eine geschulte Sicherheitsperson für die Zutrittskontrolle zuständig. Im Konsumraum sind je eine Fachperson aus der Psychiatriepflege und der Sozialen Arbeit anwesend. Sie überwachen den Konsum, geben sauberes Konsummaterial heraus, machen kleine Wundversorgung und vermitteln die Suchterkrankten bei Bedarf weiter. |
Das Areal des Konsumraums wird umzäunt, wodurch der Konsum ausschliesslich innerhalb dieses Perimeters toleriert wird. Dem Bereich gegenüber des Stadtspitals mit dem Spielplatz wird aus baulicher und polizeilicher Sicht besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Wichtig ist die deutliche räumliche Abgrenzung zwischen dem Areal für die Konsumierenden und dem öffentlich zugänglichen Bereich, wie dem Spielplatz zu gewährleisten. Zusätzlich stellt die Stadtpolizei im Quartier rund um den Konsumraum eine hohe Präsenz sicher. Der Spielplatz an der Bienenstrasse wird miteinbezogen. Auf allfällige Berührungspunkte mit privaten Arealen wird konsequent reagiert. Feststellungen und Meldungen der Bevölkerung sind sehr willkommen, damit rasch und zweckdienlich darauf reagiert werden kann. Die Stadtpolizei ist permanent via 081 254 54 54 erreichbar. Für Notfälle kann die Polizei auch immer via der Nummer 117 erreicht werden. |