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  • Generelle Informationen

    Alle Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate für die Stadt Chur.
    Die gesamten Resultate des Kantons Graubünden finden Sie unter www.gr.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

    Kontakt

    Stadtkanzlei, stadtkanzlei@chur.ch

    Urne Öffnungszeiten

    Schulhaus Daleu, Scalettastrasse 47, 7000 Chur:
    Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr
    Sonntag von 09.00 - 11.00 Uhr

    Voraussetzungen

    Die Stimmzettel und der Stimmrechtsausweis werden den Stimmberechtigten zugestellt. Für nicht zugestellte oder verloren gegangene Stimmzettel kann bei den Urnen Ersatz bezogen werden. Stimmberechtigte, die nicht in den Besitz des Stimmrechtsausweises gelangt sind, haben diesen spätestens am Abstimmungssamstag während der Urnenzeiten auf der Stadtkanzlei anzufordern. Die Stimmzettel müssen mit der Rückseite nach oben zur Stempelung vorgewiesen werden. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Stimmregister werden fünf Tage vor dem Abstimmungstag geschlossen. Stellvertretung ist nicht gestattet.

    Brieflich abstimmen

    Wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt?

    Was ist zu beachten?

    • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials möglich.
    • Haben Sie die Erklärung auf dem Ausweis unterzeichnet?
    • Sind die Stimmzettel in ein separates, verschlossenes Kuvert eingelegt?
    • Ist die Rücksendeadresse im Kuvertfenster sichtbar?


    Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn

    • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterschrieben ist;
    • das Zustellkuvert nicht in die nachfolgend aufgeführten, speziell gekennzeichneten Briefkasten der Stadtverwaltung Chur eingeworfen worden ist oder verspätet eintrifft;
    • das Zustellkuvert nicht verschlossen ist;
    • im Zustellkuvert mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtsausweise liegen;
    • das Zustellkuvert oder das Stimmzettelkuvert für die Abstimmung mehrere Stimmzettel unterschiedlichen Inhalts, aber nur einen Stimmrechtsausweis, enthält; lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig;
    • sie bei der Stellvertretung Invalider nicht durch die bevollmächtigte Vertrauensperson vorgenommen wurde.


    Letzte Leerung des Postfachs und der Briefkästen:

    • Letzte Leerung des Postfachs erfolgt am Samstag vor dem Abstimmungssonntag um 12.00 Uhr.
    • Letzte Leerung der speziell gekennzeichneten Briefkästen beim Rathaus (Poststrasse 33 und Reichsgasse 60) sowie beim Stadthaus (Masanserstrasse 2) erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr.