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  • Mobile Werbung und Warenauslage/Verkaufsstände

    Bewilligungspflicht Warenauslagen und Reklameständer
    Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes durch Warenauslagen und Reklameständer (mobile Werbetafel / Kundenstopper vor dem Geschäft) bedarf einer Bewilligung.Entsprechende Gesuche und Anfragen sind an die Stadtpolizei zu richten.

    Als gesteigerter Gemeingebrauch gilt zum Beispiel: 

    • Aufstellen eines Verkaufstandes 
    • Aufstellen eines Informationsstandes zur Unterschriftensammlung (auch für karitative Zwecke)
    • Durchführen einer Kundgebung (auch politische) 

    Hier gelangen Sie zu den Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes

    Zugehörige Objekte