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Stadtplanung
Die Nutzungsplanung regelt die zulässige Nutzung und Bebauung des Bodens.
Die Nutzungsplanung regelt die zulässige Nutzung und Bebauung des Bodens.
Die Grundordnung besteht aus dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem generellen Gestaltungsplan sowie dem generellen Erschliessungsplan und ist für alle, insbesondere auch für die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, verbindlich. Aufgrund der Änderung gesetzlicher Grundlagen und Bedarfe sowie Fusionen ist eine Revision der Grundordnung nötig.
Die Grundordnung besteht aus dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem generellen Gestaltungsplan sowie dem generellen Erschliessungsplan und ist für alle, insbesondere auch für die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, verbindlich. Aufgrund der Änderung gesetzlicher Grundlagen und Bedarfe sowie Fusionen ist eine Revision der Grundordnung nötig.