Inhalt
Geburt und erste Lebensjahre
Geburtsanmeldung, Geburtsschein, Vaterschaftsanerkennung, Ehe – Diese und weitere Themen bearbeitet das Zivilstandsamt. |
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Die Elternberatung unterstützt Eltern von Säuglingen und Klein- bzw. Vorschulkindern bei Fragen zu Erziehung, Pflege, Förderung und Entwicklung des Kindes. Das Angebot ist kostenlos. |
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Sämtliche Infos zu den Angeboten der Frühen Kindheit – Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensjahre – können am Infoschalter im Familienzentrum Planaterra in der Reichsgasse 25 sowie auf der Homepage www.planaterra.ch aufgerufen werden. Die Broschüre "Büachli Frühe Kindheit" fasst die Angebote in gedruckter Version zusammen. Das Büachli liegt am Infoschalter auf. |
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Die Stadt schenkt allen Familien mit einem erstgeborenen Kind die Elternbriefe von Pro Juventute zur Geburt (elektronisch oder in Papier). |
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Parentu informiert Eltern in 15 Sprachen – damit alle Kinder in einem förderlichen und gesunden Umfeld aufwachsen können. Die App schickt alle wichtigen Informationen zur kindlichen Entwicklung via Push-Nachrichten direkt auf das Smartphone der Eltern. Der Info-Push für Eltern - parentu - die App für informierte Eltern. |
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SPikl-Treff |
Spielend kennen – lernen Ein Gemeinschaftsangebot für Familien in Chur mit kleinen Kindern. Kontakte knüpfen, spielen, Spass haben. Wöchentlich im Familienzentrum Planaterra. |
Begegnungsort für Gross und Klein mit einem Infoschalter, einem "Kinderkafi" für geselliges Beisammensein, verschiedenen Kursräumen und weiteren Angeboten im Bildungs- und Gesundheitsbereich. |
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Buchstart | Gemeinsam Verse, Reime sowie erste Geschichten zusammen mit anderen jungen Familien hautnah erleben und Anregungen mitnehmen. |
Finanzen |
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen. Während einer bestimmten Zeit und unter gewissen Voraussetzungen haben Mütter und Väter Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge. Mutterschaftsbeiträge werden individuell berechnet und werden in der Regel für 10 Monate nach der Geburt ausgerichtet. |
Eine Übersicht über sämtliche Angebote in der Stadt Chur, die sich an Familien mit kleinen Kindern richten, finden Sie gratis im Familienzentrum Planaterra am Infoschalter (jeweils Di/Do bedient, siehe Öffnungszeiten), auf der Homepage des Familienzentrums oder im Büachli "Frühe Kindheit". |
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Mit "Früher Kindheit" werden die ersten Lebensjahre eines Kindes, ab Schwangerschaft bis zum Kindergarteneintritt, bezeichnet. Hier finden Sie Informationen zur städtischen Strategie. |
Anmeldung Geburt
Die Eltern müssen die Geburt des Kindes innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt des Ereignisortes anmelden.
Allgemeines
Mit der Eintragung der Geburt wird der qualifizierte Beweis (Art. 9 ZGB) über den Beginn der Rechtspersönlichkeit (Art. 31 Abs. 1 ZGB) geschaffen. Die lückenlose Erfassung aller auf dem Gebiet der Schweiz erfolgten Geburten wird durch die Anmeldepflicht sichergestellt. Eine Verletzung der Anmeldepflicht ist strafbar.
Hat die Geburt in einem Spital stattgefunden, so ist der Vorsteher des Spitals zur Anmeldung der Geburt verpflichtet.
Ist die Geburt nicht in einem Spital erfolgt, so sind zur Anmeldung der Geburt der Reihe nach verpflichtet: Der Ehemann der Mutter, die Hebamme, der bei der Niederkunft zugezogene Arzt, jede andere dabei zugegen gewesene Person und schliesslich die Mutter.
Bei Abgabe des Familienausweises im Original wird dieser kostenlos ersetzt und das schweizerische Familienbüchlein wird auf Wunsch nachgeführt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kind Jugend Familie | 081 254 45 83 | Kontaktformular |