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  • Alarmanlagen / Alarmnet

    Allgemeines

    Die Stadtpolizei betreibt in Zusammenarbeit mit der «Interessengemeinschaft TUS für den Betrieb von Alarmübertragungsnetzen» (IG TUS = Cerberus AG/ Securiton AG) eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Die Übermittlung erfolgt über das Netz der Swisscom.

    Bewilligung

    Jede Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage an die ALARMNET-Alarmempfangszentrale bei der Stadtpolizei ist bewilligungspflichtig. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, muss die Anlage des Gesuchstellers dem Reglement entsprechen. Bewilligungsgesuche sind mit dem dafür von der Stadtpolizei zur Verfügung gestellten Formular schriftlich via Anlagenersteller-Firma an die Stadtpolizei zu richten.

    Es können grundsätzlich folgende Gefahrenmeldeanlagen an die ALARM-NET-Alarmempfangszentrale bei der Stadtpolizei aufgeschaltet werden:

    • Brand 
    • Einbruch
    • Überfall
    • Bedrohung

    Eine Bewilligung wird in der Regel erteilt, wenn die zur Aufschaltung beantragte Gefahrenmeldeanlage dem Schutz von Personen und Sachen dient und eine Gefährdung glaubhaft gemacht werden kann.

    Die Stadtpolizei entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung der Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage. Sie kann für einzelne Objekte besondere, im Reglement nicht enthaltene Auflagen machen.

    Hier gelangen Sie zum Reglement über die Übermittlung von Gefahrenmeldungen an die ALARMNET-Alarmempfangszentrale der Stadtpolizei

    Hier gelangen Sie zu den Gebühren für den Betrieb von Gefahrenmeldesystemen

    Zugehörige Objekte