Inhalt
Reklamebewilligungsverfahren
Für das Anbringen und Abändern von sämtlichen festen Reklameeinrichtungen bedarf es vorgängig einer Bewilligung. Gesuche für Reklamebewilligungen auf öffentlichem, wie auch auf privatem Grund, sowohl Eigen- als auch Fremdreklamen müssen schriftlich beim Bauinspektorat eingereicht werden.
Für feste Reklameeinrichtungen entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich ein Gesuch für die Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes Graubünden einzureichen.
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauinspektorat | 081 254 51 51 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hochbaudienste | 081 254 51 62 | Kontaktformular |
| Name | Download |
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