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  • Reklameständer

    Für das Anbringen und Abändern von sämtlichen festen Reklameeinrichtungen bedarf es vorgängig einer Bewilligung. Gesuche für Reklamebewilligungen auf öffentlichem, wie auch auf privatem Grund, sowohl Eigen- als auch Fremdreklamen müssen schriftlich beim Bausekretariat eingereicht werden. Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vorher bei der Support und Gewerbepolizei der Stadt Chur eingereicht werden.
     
    Für feste Reklameeinrichtungen entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich ein Gesuch für die Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes Graubünden einzureichen.

    Reklamebewilligungsverfahren

    Für das Anbringen und Abändern von sämtlichen festen Reklameeinrichtungen bedarf es vorgängig einer Bewilligung. Gesuche für Reklamebewilligungen auf öffentlichem, wie auch auf privatem …

    Für das Anbringen und Abändern von sämtlichen festen Reklameeinrichtungen bedarf es vorgängig einer Bewilligung. Gesuche für Reklamebewilligungen auf öffentlichem, wie auch auf privatem Grund, sowohl Eigen- als auch Fremdreklamen müssen schriftlich beim Bausekretariat eingereicht werden.
     
    Für feste Reklameeinrichtungen entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich ein Gesuch für die Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes Graubünden einzureichen.

    Reklamewesen

    Bei uns können Sie Werbeflächen über und entlang der Strasse mieten. Bei den Publikationen finden Sie die Fotodokumentationen, Merkblätter und die Gesuchsformulare. …
    Bei uns können Sie Werbeflächen über und entlang der Strasse mieten. Bei den Publikationen finden Sie die Fotodokumentationen, Merkblätter und die Gesuchsformulare.

    Zugehörige Objekte

    Nummer Name Inkrafttreten
    614 Reklamereglement 1. Januar 2012
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