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  • Ratenzahlungen / Stundung Stadtsteuerrechnung

    Können die Steuern infolge finanziellem Engpass nicht innert der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, den offenen Betrag in Raten zu begleichen oder zu stunden.

    Bewilligte Raten müssen monatlich beglichen werden. Sobald die Ratenzahlungen nicht fristgerecht erfolgen, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.

    Der gesetzlich vorgesehene Verzugszins wird nach Eingang der letzten Teilzahlung separat in Rechnung gestellt.

    Ein Zahlungsaufschub kann für eine bestimmte Dauer bewilligt werden. Auch hier wird, nach Begleichung des gestundeten Betrages, der gesetzlich vorgesehene Verzugszins separat in Rechnung gestellt.

    Das Gesuch für Ratenzahlungen bzw. zur Stundung der Stadtsteuern kann schriftlich, per Telefon (081 254 51 03)  oder auch über Online-Dienste erfolgen.

    Gesuche betreffend die Kantons- und direkten Bundessteuern sind an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden, Abteilung Rechnungswesen, zu richten (siehe Link).

    Preis

    gratis

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