Kopfzeile

Inhalt

  • Inkasso / Steuereinzug

    Der Einzug der Steuern für Einkommen und Vermögen erfolgt alljährlich. Im laufenden Jahr erhalten alle eine provisorische Steuerrechnung gemäss der Angaben in der letzten Steuererklärung oder aufgrund der Rechnung des Vorjahres. Provisorische Rechnungen sind nicht anfechtbar. Eine Einsprache oder ein Rekurs bewirken keinen Zahlungsaufschub. Zuwenig bezahlte Beträge werden nachgefordert und zuviel bezahlte Beträge samt Zins zurückerstattet.

    Stadtsteuer:
    Hauptfakturierung: Ende Juni
    Zahlbar: 1. Rate 31. Juli / 2. Rate 30. September
    Mittlerer Verfall: 31. August

    Kantonssteuer:
    Hauptfakturierung: Ende Januar
    Zahlbar: 1. Rate 28. Februar / 2. Rate 30. April
    Mittlerer Verfall: 31. März

    Bundessteuer:
    Hauptfakturierung: Ende Januar
    Zahlbar: 31. März

    Auf Beträgen, die nicht innert der gesetzten Zahlungsfrist eingehen, wird der gesetzlich vorgesehene Verzugszins berechnet.

    Gesetzliche Grundlagen: Steuergesetz Stadt Chur

    Ratenzahlungen / Stundung Stadtsteuerrechnung

    Können die Steuern infolge finanziellem Engpass nicht innert der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, den offenen Betrag in Raten zu begleichen oder zu stunden. Bewi…
    Können die Steuern infolge finanziellem Engpass nicht innert der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, den offenen Betrag in Raten zu begleichen oder zu stunden.

    Bewilligte Raten müssen monatlich beglichen werden. Sobald die Ratenzahlungen nicht fristgerecht erfolgen, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.

    Der gesetzlich vorgesehene Verzugszins wird nach Eingang der letzten Teilzahlung separat in Rechnung gestellt.

    Ein Zahlungsaufschub kann für eine bestimmte Dauer bewilligt werden. Auch hier wird, nach Begleichung des gestundeten Betrages, der gesetzlich vorgesehene Verzugszins separat in Rechnung gestellt.

    Das Gesuch für Ratenzahlungen bzw. zur Stundung der Stadtsteuern kann schriftlich, per Telefon (081 254 51 03)  oder auch über Online-Dienste erfolgen.

    Gesuche betreffend die Kantons- und direkten Bundessteuern sind an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden, Abteilung Rechnungswesen, zu richten (siehe Link).

    Steuererlass

    Laut Steuergesetz für den Kanton Graubünden und für die Stadt Chur kann ein geschuldeter Steuerbetrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn der Steuerpflichtige in Not geraten ist od…
    Laut Steuergesetz für den Kanton Graubünden und für die Stadt Chur kann ein geschuldeter Steuerbetrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn der Steuerpflichtige in Not geraten ist oder wenn aus anderen Gründen die Bezahlung des geschuldeten Betrages für ihn eine grosse Härte bedeuten würde.

    Eine Notlage wird insbesondere anerkannt bei Einkommens- und Vermögenslosigkeit oder bei Deckung der Lebenskosten durch die öffentliche Hand.

    Eine grosse Härte ist dann gegeben, wenn die Bezahlung des geschuldeten Betrages für den Steuerpflichtigen ein Opfer darstellen würde, das in einem Missverhältnis zu seiner finanziellen Leistungsfähigkeit steht und ihm daher nicht zugemutet werden kann.

    Massgebend für die Beurteilung des Erlassgesuches ist die gesamte wirtschaftliche Situation des Gesuchstellers zum Zeitpunkt des Entscheides.

    Ein Steuererlassgesuch für die Stadtsteuern ist schriftlich an Finanzen und Steuern der Stadt Chur zu richten. Das Gesuch ist zu begründen und soweit möglich mit Belegen zu ergänzen.

    Steuererlassgesuche betreffend die Kantons- und direkten Bundessteuern sind bei der
    Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden, Abteilung Rechnungswesen, einzureichen (siehe Link).

    Wegzug

    Ein Wohnsitzwechsel ist den Einwohnerdiensten der Stadt Chur frühzeitig zu melden. Fakturierung bei interkommunalem bzw. interkantonalem Wegzug: Massgebend für die Steuerpflicht betreff…
    Ein Wohnsitzwechsel ist den Einwohnerdiensten der Stadt Chur frühzeitig zu melden.

    Fakturierung bei interkommunalem bzw. interkantonalem Wegzug:
    Massgebend für die Steuerpflicht betreffend Bund, Kanton und Stadt für das ganze Steuerjahr ist der Wohnsitz am Ende des Steuerjahres (31.12). Eine pro Rata Besteuerung entfällt.

    Fakturierung bei Wegzug ins Ausland:
    Beim Wegzug ins Ausland wird eine Sofortabrechnung pro Rata erstellt. Alle Steuern werden damit fällig und sind sofort zahlbar.
    Einwohnerdienste
    Die Einwohnerdienste befinden sich im Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7000 Chur.

    Zugehörige Objekte

    Frage