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Grundwasserschutzzonen
Grundwasserschutzzonen Quellen Brambrüesch, Mittenberg und Kaltbrunn inkl. Schutzzonenreglement
Für die Versorgung der Churer Gebiete auf Brambrüesch wird Quellwasser von lokalen Quellen verwendet. Auf dem Mittenberg sowie im Gebiet Kaltbrunn sind Quellfassungen vorhanden, welche für öffentliche Brunnen bzw. Netzeinspeisungen genutzt werden.
In Anwendung von Art. 25 des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG) werden die Grundwasserschutzzonen der Quellen Brambrüesch, Mittenberg und Kaltbrunn inkl. Schutzzonenreglement während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer durch die Ausscheidung der Schutzzone berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse gegen die Aufhebung zu haben glaubt, kann während der Auflagefrist bei den städtischen Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben.
Auflageakten:
Schutzzonenreglement
Schutzzonenplan Brambrüesch, Situation 1:2'000 / 1 500
Schutzzonenplan Mittenberg-Kaltbrunn, Situation 1:2'000
Schutzzonenplan Mittenberg-Kaltbrunn, Situation 1:500
Hydrogeologischer Begleitbericht, Grundwasserschutzzonen für die Quellen "Brambrüesch", "Mittenberg" und "Kaltbrunn"
Auflagefrist: 30 Tage ab Freitag, 13. März 2020
Auflageort: Hochbaudienste der Stadt Chur, Masanserstrasse 2 (Stadthaus), Empfang Departement BPU
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Zugehörige Objekte
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Begleitbericht Grundwasserschutzzonen (PDF, 4.51 MB) | Download | 0 | Begleitbericht Grundwasserschutzzonen |