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Beschwerdeauflage Teilrevision Grundordnung 2019 - Hochschulzentrum Fachhochschule Graubünden
Beschwerdeauflage Teilrevision Grundordnung 2019 (Hochschulzentrum FHGR)
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 13 Abs. 3 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der an der Volksabstimmung vom 29. November 2019 beschlossenen Teilrevision der Grundordnung 2019 (Hochschulzentrum) statt.
Auflageakten Teilrevision Grundordnung 2019 (Hochschulzentrum):
- Teilrevision 2019 (FHGR), Zonenplan Fraktion Chur, Ausschnitt Mst. 1: 1000
- Teilrevision 2019 (FHGR), Genereller Erschliessungsplan, Fraktion Chur, Ausschnitt Mst. 1: 1000
- Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Grundordnung 2019 vom 01.12.2020
- Machbarkeitsstudie Lärmschutz
- Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung
Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:
- Die Umzonung wird an die Bedingung geknüpft, dass mit den Bauarbeiten für das Hochschulzentrum FHGR innert fünf Jahren seit Rechtskraft der Planung begonnen und der Bau innert acht Jahren vollendet wird (befristete Einzonung).
Auflagefrist:
30 Tage ab Freitag, 8. Januar 2021
Auflageort:
Hochbaudienste der Stadt Chur, Masanserstrasse 2 (Stadthaus), Empfang Departement BPU; Die Auflageakten können aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vollumfänglich im Internet unter www.chur.ch heruntergeladen werden. Gelegenheiten zur Akteneinsicht können nach Terminvereinbarung innerhalb Tagesfrist während der Öffnungszeiten wahrgenommen werden. Dazu wenden Sie sich telefonisch an das Sekretariat der Hochbaudienste (Tel. 081 254 51 62). Es gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Öffnungszeiten Stadthaus:
Siehe www.chur.ch
Planungsbeschwerden/Einsprachen:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert der Auflagefrist schriftlich bei der Regierung Planungsbeschwerde gegen die Teilrevision der Grundordnung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Teilrevision der Grundordnung nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Auflagefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Zonenplan Teilrevision 2019 FHGR (PDF, 1.73 MB) | Download | 0 | Zonenplan Teilrevision 2019 FHGR |
Genereller Erschliessungsplan Teilrevision 2019 FHGR (PDF, 1.82 MB) | Download | 1 | Genereller Erschliessungsplan Teilrevision 2019 FHGR |
Planungs- und Mitwirkungsbericht Erlass und Genehmigung (PDF, 8.79 MB) | Download | 2 | Planungs- und Mitwirkungsbericht Erlass und Genehmigung |
Machbarkeitsstudie Lärmschutz (PDF, 5.1 MB) | Download | 3 | Machbarkeitsstudie Lärmschutz |
Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung (PDF, 723.56 kB) | Download | 4 | Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung |