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Wahlplakate auf privatem Grund
Praxisanpassung bei Wahlplakaten auf privatem Grund
Stadt Chur erleichtert das Anbringen von Wahlplakaten auf privatem Grund.
Die Stadt Chur passt die bisherige Praxis für Wahlplakate auf privatem Grund an. Neu können einzelne, untergeordnete Wahlplakate auf privatem Grund ohne Reklamegesuch angebracht werden. Damit reagiert die Stadt auf Anliegen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und schafft eine praktikable, verhältnismässige Lösung im Vorfeld der Grossratswahlen.
Voraussetzung für die bewilligungsfreie Aufstellung ist eine vorgängige schriftliche Anzeige beim städtischen Bauinspektorat. Erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen keine Rückmeldung, kann das Wahlplakat aufgestellt werden. Die Plakate dürfen das Format A1 nicht überschreiten und nur während des Zeitraums vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 aufgestellt werden. Zudem müssen die Vorgaben der Vollzugshilfe Strassenreklame eingehalten werden, um Verkehrssicherheit und Schutz des Ortsbildes zu gewährleisten.
Die Regelung gilt ausdrücklich nur für einzelne Plakate. Plakatgruppen oder grössere Reklameflächen erfordern weiterhin ein Reklamegesuch. Mit der Anpassung wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Informationsfreiheit, Ortsbildschutz und Sicherheit geschaffen.
Weitere Details und Vorgaben sowie das Anmeldeformular: chur.ch/wahlplakate