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Anpassung der Praxis bei Wahlplakaten auf privatem Grund
Die Stadt Chur hat das Anbringen von Wahlplakaten auf privatem Grund erleichtert. Das bisher erforderliche Baubewilligungsverfahren entfällt für einzelne, untergeordnete Wahlplakate. Künftig genügt eine vorgängige schriftliche Anzeige bei der Baubehörde. Erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen keine Rückmeldung, kann das Plakat aufgestellt werden.
Voraussetzung ist, dass die Wahlplakate auf das Format A1 begrenzt sind, nur während des Zeitraums vor Wahlen angebracht werden und die Vorgaben der Vollzugshilfe Strassenreklame eingehalten werden. Die Anpassung schafft eine verhältnismässige Regelung, erleichtert die Nutzung für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und gewährleistet gleichzeitig eine geordnete Platzierung, den Schutz des Ortsbildes sowie die Verkehrssicherheit.
Was müssen Sie für die Anmeldung von Wahlplakaten auf privatem Grund machen?
Füllen Sie das untenstehende Formular (Online-Dienste) vollständig aus.
Für die Anbringung von Plakaten gültige und einzuhaltende Punkte:
Die Grundlagen finden Sie unter "Publikationen" am Seitenende.
- Merkblatt Vollzugshilfe Strassenreklame
- Voraussetzungen für das Anbringen von Wahlplakaten
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauinspektorat | 081 254 51 51 | Kontaktformular |
| Name | Download |
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