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  • Werkbeitrag für Kulturschaffende

    15. Februar 2024

    Die Stadt Chur schreibt jährlich einen Werkbeitrag für Kulturschaffende aus. Der mit Fr. 10'000.– dotierte Beitrag wird, je nach Anzahl und Qualität der Eingaben, einer einzelnen Person oder auch mehreren Projekten zugesprochen. Ziel des städtischen Werkbeitrags ist die finanzielle Unterstützung von Kulturschaffenden, die an der inhaltlichen Entwicklung von kulturellen Projekten oder Werken arbeiten.

    Bewerben können sich professionelle Kulturschaffende, die einen Bezug zur Stadt Chur vorweisen, sei es durch Wohnsitz, Bürgerrecht oder durch einen mehrjährigen Aufenthalt in der der Stadt. Das Dossier mit Motivationsschreiben, Lebenslauf/Kurzbiografie, Werkdokumentation und Projektbeschrieb ist bis am 18. März 2024 an die Kulturfachstelle der Stadt Chur, Poststrasse 37, 7000 Chur oder per E-Mail an helena.mettler@chur.ch einzureichen. Die städtische Kulturkommission wird abschliessend über die Vergabe des Werkbeitrags entscheiden und den Entscheid im April 2024 bekannt geben.

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