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Brandschutz
Die Fachstelle Brandschutz erteilt Auskünfte zu sämtlichen feuerpolizeilichen Belangen sowie Kaminfegerwesen und Feuerungskontrollen. Sie prüft die Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und legt die notwendigen Brandschutzmassnahmen fest. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil der Baubewilligung. Sie führt in Gebäuden periodisch feuerpolizeiliche Kontrollen durch und sorgt für die Behebung allfälliger Mängel.
Grundlage für den gesamten feuerpolizeilichen Vollzug sind die Weisungen der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) sowie die Brandschutzvorschriften bestehend aus Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Hier finden Sie das Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz) sowie die Verordnung zum Brandschutzgesetz.
Kontakt
BrandschutzStadthaus, Masanserstrasse 2
Postfach 820
7001 Chur
Tel. 081 254 51 62
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