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  • Brandschutz

    Die Fachstelle Brandschutz erteilt Auskünfte zu sämtlichen feuerpolizeilichen Belangen sowie Kaminfegerwesen und Feuerungskontrollen. Sie prüft die Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und legt die notwendigen Brandschutzmassnahmen fest. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil der Baubewilligung.

     

    Sie führt in Gebäuden periodisch feuerpolizeiliche Kontrollen durch und sorgt für die Behebung allfälliger Mängel.

    Grundlage für den gesamten feuerpolizeilichen Vollzug sind die Brandschutzvorschriften der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) sowie die Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).

    Zugehörige Objekte

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