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  • Wärmeerzeugerersatz (Heizungsersatz)

    Ersatz des Wärmeerzeugers (in Wohnbauten) (BEG, Art. 10a; BEV, Art. 29-30).

    Beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Heizung) in bestehenden Wohnbauten sind diese so auszurüsten, dass mindestens 10% des Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbarer Energie abgedeckt wird.

    Die Anforderungen an die erneuerbare Energie gelten für den Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung. Bauten mit einer gemischten Nutzung sind befreit, wenn die Energiebezugsfläche des Wohnanteils 150 m2 nicht überschreitet.

    Von den Anforderungen befreit sind Wohnbauten, welche eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    1. Das Baujahr des Gebäudes ist nach 1992.
    2. Ein MINERGIE-Zertifikat für das Gebäude liegt vor.
    3. Es liegt ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) vor, der belegt, dass die Gesamtenergieeffizienzklasse D für das Gebäude erreicht wird.

    Meldepflicht Wärmeerzeugerersatz

    Es besteht eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde für jeden Ersatz des Wärmeerzeugers mittels Formular EN-120 (endk.ch). Zusätzlich ist der Nachweis EN-103 "Heizung- und Warmwasseranlagen" zu erbringen. Ein solches Vorhaben muss spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Das Meldeformular für die Stadt Chur finden sie hier.

    Dieses Formular ist ausschliesslich für Meldungen des Wärmeerzeugerersatzes zu verwenden, bei welchen einer der folgenden Punkte nachgewiesen werden kann:

    • Zertifizierung nach Minergie
    • GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse A,B,C oder D
    • Vom Kanton zugelassene Lösung (z.B. das Baujahr des Gebäudes ist nach 1992)

    Seit dem 1. Januar 2023 können die Meldungen des Wärmeerzeugerersatzes auch über die elektronische Plattform eBaugesucheChur der Stadt Chur eingereicht werden.

    Standardlösungen

    Zur Erfüllung der Anforderungen stehen 11 Standardlösungen zur Verfügung, diese finden Sie im Formular EN-120 (endk.ch).

    Bei neuen Installationen und bei der Verwendung der Standardlösungen Nr. 3-11 ist ein Baugesuch (chur.ch) mit den nötigen Gesuchsunterlagen vom Amt für Energie und Verkehr (endk.ch), vom Amt für Natur und Umwelt Graubünden (anu.gr.ch) und der Feuerpolizei (gvg.gr.ch) einzureichen. Das Baugesuchsformular finden sie hier.

    Seit dem 1. Januar 2023 können Baugesuche auch über die elektronische Plattform eBaugesucheChur der Stadt Chur eingereicht werden.

    Bei der Verwendung der Standardlösungen 1 und 2 ist das Meldeformular Solaranlagen mit den nötigen Beilagen einzureichen. Das Meldeformular Solaranlagen finden sie hier.

    Seit dem 1. Januar 2023 können Meldungen von Solaranlagen auch über die elektronische Plattform eBaugesucheChur der Stadt Chur eingereicht werden.

    Besteht die Massnahme aus mehreren relevanten Bauteilen, so sind diese grundsätzlich zeitgleich zu realisieren. Einzelne Massnahmen (Solaranlage, Wärmedämmung, etc.) dürfen längstens bis zum Beginn der nächsten Heizperiode nachgeholt werden.

    Formulare:

    Zugehörige Objekte