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Motorisierter Verkehr / Parkieren
Gehört zum Themenbereich: Verkehr I Mobilität
Parkierung
- PW-ParkplätzeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Car-Parkplätze Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Elektromobil-LadeparkplatzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- MotorradparkplätzeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Parkhäuser
Übersicht auf StadtplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Parkhaus Arcas | Arcas |
| Parkhaus Lindenquai | Lindenquai 26 |
| Parkhaus Stadtbaumgarten | Gäuggelistrasse 10 |
| Parkhaus City | Quaderstrasse 8 |
| Parkhaus Obere Quader | Quaderstrasse 40 |
| Parkhaus Hartbertstrasse | Hartbertstrasse 10 |
| Parkhaus Bahnhofplatz | Bahnhofstrasse 6 |
| Parkhaus Tivolibrücke | Gartenstrasse 10 |
| Parkhaus Gürtelstrasse | Gürtelstrasse 4 |
| Parkhaus Fortuna | Ringstrasse 45 |
| Parkhaus AREON | Pulvermühlestrasse 86 |
Park & Ride
| Parkplatz Obere Au | |
| Parkhaus AREON | Pulvermühlestrasse 86 |
Nächtliches Dauerparkieren
Bewilligungspflicht
Wer sein Fahrzeug regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund parkiert, benötigt eine Nachtparkbewilligung. Als regelmässig gilt das Nachtparkieren, wenn Ihr Fahrzeug innerhalb einer Kontrollperiode mehrfach zwischen 00:00 und 07:00 Uhr festgestellt wird.
Die Bewilligung wird für die öffentlichen Parkplätze der Stadt Chur benötigt, auf denen die ordentliche Parkgebühr nicht über 24 Stunden entrichtet werden muss. Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Signalisationen und Markierungen vor Ort sind jederzeit zu beachten.
Gebühren
Die Bewilligung kostet CHF 50.00 monatlich und muss im Voraus Online hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder am Schalter der Stadtpolizei Chur bezogen werden.
Hier gelangen Sie zur Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Treibstoff / Taxi / Autovermietung
- TankstellenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Elektromobil-LadeparkplatzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Erdgas-TankstellenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- TaxistandplätzeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AutovermietungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verkehrsberuhigende Zonen
Unter der Rubrik "Publikationen" finden Sie die wichtigsten Regeln betreffend Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen und Fussgängerzonen.
Fahrbewilligungen
Fahrbewilligungen für die Fussgängerzone Altstadt und für das Befahren von Waldwegen finden Sie hier.
Kontakt
Kornplatz 10
Postfach 810
7001 Chur
Tel. 081 254 54 54
Fax 081 254 58 96
Kontaktformular
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 162 | Reglement für die Benützung von Parkplätzen auf den städtischen Verwaltungs-, Kindergarten- und Schulliegenschaften | 1. Mai 2011 |
| 436 | Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund | 1. August 1981 |
| 438 | Reglement über Parkflächen mit Parkuhren | 23. März 1966 |
| 613 | Parkplatzverordnung | 15. September 2007 |
| Name | Beschreibung |
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| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Support und Gewerbepolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |
| Frage |
|---|
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Grundsätzlich hat die entsprechende Höchstparkzeit einer Parkfläche Gültigkeit. In Ausnahmefällen, wo zwingend ein Fahrzeug und unbeschränktes Parkieren nötig ist, werden Parkkarten abgegeben (z.B. Servicewagen oder Fahrzeug mit eingerichteter Werkstatt). Die Dauer richtet sich nach dem Bedarf. Die Karte ist am Schalter zu beantragen. Die Gebühr beträgt Fr. 16.-- pro Tag bzw. Fr. 8.-- pro Halbtag und ist direkt zu bezahlen. |