Kopfzeile

Inhalt

  • Unterhaltungslotterie

    Durchführung einer Unterhaltungslotterie

    Wenn Sie eine Unterhaltungslotterie (Tombola, Lotto, Bingo etc.) durchführen, benötigen Sie seit dem 1. Januar 2021 keine Bewilligung mehr. Die Durchführung ist jedoch meldepflichtig beim Amt für Migration und Zivilrecht GraubündenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (AFM). Ein entsprechendes Meldeformular wird durch das AFM online zur Verfügung gestellt.

    Zugehörige Objekte