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  • Wald- und Wanderwege

    Sanierung Waldstrasse Heraberg Alpboda 

    Die Baustelle ist eingestellt. Die Zufahrt ist möglich. 

    Wegsperrung Sauerquelleweg         

    Der Sauerquelleweg ist wegen Steinschlaggefahr bis Frühling 2024 gesperrt und unter Beobachtung. 

                                                                                                                                    

    Wald- Alp- Fusswege 

    85 km Wald- und Alpstrassen erschliessen den Churer Wald und die Churer Alpen. Die Strassen befinden sich vorwiegend in den steilen Hängen rund um Chur, was sich negativ auf die Unterhaltskosten auswirkt. Durch viele Projekte werden die Waldwege auf sehr hohem Niveau unterhalten. Die vielen Benutzer wie Maiensäss-Besitzer, Biker und Spaziergänger legen dementsprechend Wert darauf. Dazu kommen noch 90 bis 100 km Fahrwege die mit Jeep oder Forstfahrzeugen befahren werden und laufend unterhalten werden müssen. Der Unterhalt der vielen kilometerlangen Fuss- und Wanderwege sowie der 5 beliebten Freeridstrecken für Biker am Pizockel gehören auch ins Pflichtenheft der Abteilung Wald und Alpen. 

    Unterhalt                                                                                                                            
    Waldstrassen, Wander- und Bergwege sind von Mitte Mai bis Ende Oktober unterhalten. Im Winter werden keinerlei Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Exponierte Bergwege sollten dann nicht , oder nur mit dementsprechender Ausrüstung (gutes Schuhwerk) begangen werden.  
                                                   

    Fahrbewilligungen
    Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist verboten. In Ausnahmefällen kann eine Bewilligung gegen Gebühr bei der Abteilung Wald und Alpen bezogen werden. Gesuch bitte per E-Mail stellen. 

    Sonderbewilligung für Raupenfahrzeuge 
    Für das Befahren von Wald- und Alpwegen auf Territorium der Stadt Chur sind Fahrten mit Raupenfahrzeugen bewilligungspflichtig. Dazu muss ein Antrag an die Abteilung Wald und Alpen gestellt werden (wua@chur.ch oder direkt im Sekretariat der Abteilung). Die Bewilligung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und gilt nur zusammen mit einer ordentlichen Fahrbewilligung. Bei Missachtung der Auflagen wird diese per sofort entzogen. 


    Örtliche Gefahren
    Für die Bergwege zur Roten Platte, Fürhörnli über Fürstenbrunnen und vom Schwarzwald zur Sauerquelle gilt örtlich Steinschlaggefahr. Vor allem bei Regen und Gewitter soll man sich in den jeweiligen Töbeln nicht länger als nötig aufhalten.

    Zugehörige Objekte