Inhalt
Bildüberwachung im öffentlichen Raum
Gehört zum Themenbereich: Polizei
Die Stadt Chur setzt an ausgewählten Standorten im öffentlichen Raum Massnahmen zur Bildüberwachung ein.
Zweck dieser Überwachungen ist die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen sowie die Unterstützung bei der Verhinderung und Aufklärung von strafbaren Handlungen.
Rechtliche Grundlagen
- Kantonales Datenschutzgesetz (BR 171.100Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Polizeigesetz der Stadt Chur (RB 411)
- Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz der Stadt Chur (RB 413)
Standortübersicht
Details zum Standort «Parkhaus Arcas»:
- Institution: Stadt Chur
- Zweck: Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Sachen
- Videotyp: Bildüberwachung mit mehreren Kameras
- Behörde: Stadtpolizei Chur
- Standort: Parkhaus Arcas
- Adresse: Arcas
- PLZ: 7000
- Ort: Chur
- In Betrieb seit: 02.07.2024
- In Betrieb bis: 02.07.2029
- Kontakt: Stadtpolizei Chur, Kommando
- Telefon: 081 254 54 54
Wer Auskunft darüber haben möchte, welche eigenen persönlichen Daten im Polizei- und Informationssystem von der Stadtpolizei Chur über sie oder ihn erfasst sind sowie bei welcher Behörde diese Akten eingesehen werden können, kann ein schriftliches Gesuch an die Stadtpolizei Chur stellen. Weitere Informationen finden Sie unter Geltendmachung von Einsichts- und Auskunftsrechten
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 411 | Polizeigesetz der Stadt Chur (PG) | 1. März 2021 |
| 413 | Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz der Stadt Chur (AB zum PG) | 1. März 2021 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |