Inhalt
Geltendmachung von Einsichts- und Auskunftsrechten
Gehört zum Themenbereich: Polizei
Allgemeine Information
Wer Auskunft darüber haben möchte, welche eigenen persönlichen Daten im Polizei- und Informationssystem von der Stadtpolizei Chur über sie oder ihn erfasst sind sowie bei welcher Behörde diese Akten eingesehen werden können, kann ein schriftliches Gesuch an die Stadtpolizei Chur stellen.
Hinweis zur Zuständigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Stadtpolizei Chur nur Auskunft über Geschäfte erteilen darf, die in ihre eigene Zuständigkeit fallen.
Ist für die Bearbeitung der angefragten Daten die Kantonspolizei Graubünden oder für gerichtspolizeiliche Daten die Staatsanwaltschaft zuständig, ist die Stadtpolizei Chur zur Auskunftserteilung nicht berechtigt.
Erforderliche Angaben im Gesuch
Damit ein Gesuch bearbeitet werden kann, müssen zwingend alle folgenden Angaben und Unterlagen eingereicht werden:
- Name, Adresse und Telefonnummer der gesuchstellenden Person
- Grund und Zweck des Gesuchs
- Art, Ort, Datum und Zeit des Vorfalls
- Kopie eines amtlichen Ausweises; Pass oder Identitätskarte doppelseitig der gesuchstellenden Privatperson oder Vollmacht der betroffenen Privatperson, wenn ein Anwalt das Gesuch einreicht.
Einreichung des Gesuchs
Per Post
Stadtpolizei Chur
Kommandoabteilung
Kornplatz 10
7001 Chur
Per E-Mail an:
Bitte beachten Sie, dass per E-Mail versendete Daten in der Regel unverschlüsselt übermittelt werden.
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 411 | Polizeigesetz der Stadt Chur (PG) | 1. März 2021 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |