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  • Ladenöffnungszeiten

    Montag - Freitag:

    Die Geschäfte können zwischen 06.00 und 20.00 Uhr geöffnet sein.

    Samstag:

    Am Samstag sowie an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen und hohen Feiertagen können die Geschäfte von 06.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

    An öffentlichen Ruhetagen und hohen Feiertagen sind die Geschäfte geschlossen zu halten.

     

    Bewilligungsfreie Verkaufssonntage 2026

    Als Verkaufssonntage werden der 13. und der 20. Dezember 2026 bewilligt. An diesen beiden Sonntagen dürfen die Läden der Detailhandels- und Dienstleistungsbetriebe im Stadtgebiet von 12.00 bis 18.00 Uhr offen gehalten werden.

    Am Samstag ist die gesetzliche Ladenschlusszeit auf 18.00 Uhr festgelegt (Art. 6 LOeG).

    Gegen diesen Entscheid kann gestützt auf Art. 47 Abs. 2 Polizeigesetz der Stadt Chur (PG; RB 411) innert 10 Tagen seit Publikation beim Stadtrat von Chur Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

    Publikation im Amtsblatt: 23.01.2026 (mit Rechtsmittelbelehrung) und 13.03. / 13.11. und 04.12.2026 (ohne Rechtsmittelbelehrung)

    Hier gelangen Sie zum Gesetz über die Ladenöffnungszeiten 

    Zugehörige Objekte