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  • Quartierplan Oberer Bühlweg, 2. Änderung

    13. September 2019

    Für das Gebiet der Parzellen Nrn. 12020, 12021, 12022, 12023, 12024, 12025, 12026, 12027, 12028, 12029,12030, 12031, 12032, 12033 und teilweise 6618 am Ende des Bühlwegs in Araschgen, wurde im Jahr 2008 ein Quartierplan genehmigt. Mit der vorliegenden Quartierplanänderung werden die bestehenden Vorgaben reduziert.

    Die öffentliche Auflage erfolgte gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Die Quartierplanunterlagen sind während 30 Tagen ab Freitag, den 13. September 2019 im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich aufgelegen. Gegen die 2. Änderung des Quartierplans haben davon betroffene Personen innert Auflagefrist bei den Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben können.