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  • Quartierplan Hof Masans 1. Änderung

    16. Mai 2019
    Quartierplan Hof Masans 1. Änderung

    Für das Gebiet der Parzelle Nr. 529, situiert zwischen Rheingässli, Bahntrasse, Masanserstrasse und der Haldensteinstrasse, wurde eine 1. Quartierplanänderung ausgearbeitet. Im Quartierplan werden Rahmenbedingungen zur Bebauung, Erschliessung, Gestaltung und Nutzung des Gebiets festgelegt. Die Quartierplanänderung sieht für den Baukörper II auf der Westseite eine Erweiterung für das Unter- sowie Erdgeschoss um 1.50 m und eine Überdachung bei der Tiefgaragenzufahrt vor.
     

    Die öffentliche Auflage ist gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) erfolgt. Die Quartierplanunterlagen sind im Mai/Juni öffentlich aufgelegt worden. Gegen die Quartierplanänderung haben davon betroffene Personen innert Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben können.