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  • Liegenschaftensteuer

    Die Liegenschaftensteuer beträgt 0.5 Promill des kantonalen Vermögenssteuerwertes ohne Abzug der Schulden.

    Die Liegenschaftensteuer ist eine rein kommunale Steuer. Sie wird jährlich auf den in Chur gelegenen Grundstücken erhoben. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die am Ende des Steuerjahres Eigentum oder Nutzniessung an Grundstücken haben.

    Steuerbefreit sind:

    • die Eidgenossenschaft und ihre Anstalten, soweit das Bundesrecht dies vorsieht;
    • der Kanton und seine unselbständigen Anstalten;
    • die selbständigen kantonalen Anstalten für Grundstücke, die unmittelbar öffentlichen Zwecken dienen;
    • der Bezirk, der Kreis, die Gemeinde (mit deren Anstalten) und die Bürgergemeinde für Grundstücke im eigenen Gebiet;
    • die Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden sowie die kirchlichen Stiftungen für Grundstücke im eigenen Gebiet, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dienen sowie für die Pfarrhäuser;
    • die juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind, für Grundstücke, die unmittelbar, ausschiesslich und unwiderruflich dem steuerbefreienden Zweck dienen.

    Gesetzliche Grundlagen: Steuergesetz Stadt Chur

    Zugehörige Objekte