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  • Stundungsgesuch Stadtsteuern

    Stundungsgesuch für die Bezahlung der Stadtsteuern

    Zugehörige Objekte

    Bemerkung

    Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit der Stundung des ausstehenden Betrages.
    Als Zinsausgleich muss nach der Schlusszahlung der gesetzliche Verzugszins in Rechnung gestellt werden.
    Bitte füllen Sie die Angaben in den Feldern so genau als möglich aus.

    Verfahren

    Unseren schriftlichen Entscheid stellen wir Ihnen so rasch als möglich zu.

    Online-Formular

    Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.