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  • Vermieter Auszugsanzeige

    Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?

    Gemäss den geltenden Bestimmungen haben Sie als Vermieter:in oder Logisgeber:in eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerdienste vorzunehmen. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.

    Zugehörige Objekte

    Bemerkung

    Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?

    Gemäss den geltenden Bestimmungen haben Sie als Vermieter:in oder Logisgeber:in eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerdienste vorzunehmen. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.

    Verfahren

    Nach Erhalt des Online-Formulars wird die Änderung vorgenommen.

    Online-Formular

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