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Todesschein bestellen
Bezugsberechtigung (Art. 59 ZStV)
Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personenstandsdaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.
Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse nur bekannt gegeben, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Plessur | 081 254 49 71 | Kontaktformular |