Inhalt
Abmeldung / Wegzug (Firmen / Betriebe)
Wegzug oder Betriebsauflösung
Sie beabsichtigen mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde zu ziehen?
Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?
Meldevorschriften und Fristen
Wer mit seinem Betrieb von Chur wegzieht oder diesen aufgibt, hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Gebühren
keine
Sie beabsichtigen mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde zu ziehen?
Sie haben vor Ihren Betrieb aufzulösen?
Meldevorschriften und Fristen
Wer mit seinem Betrieb von Chur wegzieht oder diesen aufgibt, hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Gebühren
keine
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|---|---|
Betriebe / Unternehmungen | Einwohnerdienste | 081 254 41 56 |
Bemerkung
Ergänzen Sie die Felder des nachfolgenden Online-Formulars möglichst lückenlos. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern * gekennzeichneten Felder obligatorisch zu erfassen sind.
Unterlagen
Rücksendung Ihrer „Geschäftsniederlassungs-Bescheinigung“.
Verfahren
Nach Erhalt der Wegzugs-, resp. Geschäftsauflösungs-Meldung wird der Eintrag aus dem Betriebsregister der Stadt Chur entfernt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden (*) Felder ausfüllen.
Der 'Weiter'-Knopf funktioniert erst, wenn Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.