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  • Gesuch Grabmal

    Gemäss Bestattungs- und Friedhofgesetz Art. 16 Abs. 1 ist für das Errichten, Ändern und Entfernen eines Grabmals oder einer Grabeinfassung eine Bewilligung des Bestattungsamtes einzuholen.
    Das eingereichte Gesuch wird auf die Einhaltung der Vorschriften gemäss Friedhofreglement (Art. 5 bis 16) kontrolliert.

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