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  • Empfehlungen "Kunst am Bau"

    Unter dem Begriff „Kunst am Bau“ werden in erster Linie Werke der bildenden Kunst zusammengefasst, die für einen bestimmten Ort konzipiert oder ausgewählt und in die Bauanlage integriert sind. Aber auch angewandte Kunst sowie bewegliche Werke der bildenden Kunst, die für die Platzierung in einem Neubau ausgewählt wurden, können unter den Begriff „Kunst am Bau“ verstanden werden. Die künstlerische Idee und die Bauaufgabe sollen sich in beiden Fällen ergänzen.

    Die Interventionen von Künstlerinnen und Künstlern ergänzen Architektur und Umgebung sinnbildend:

    • Sie wecken Neugier,
    • tragen zur Schärfung der Wahrnehmung bei,
    • öffnen den Blick auf die Welt und auf andere Bedeutungszusammenhänge.

    Ihre Position im öffentlichen Raum ermöglicht eine Wirkung, die weit über diejenige von Werken in Museen oder Galerien hinausgeht.

    Die öffentliche Hand steht mit ihren Bauwerken in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit. Ihr kommt eine baukulturelle Verantwortung und Vorbildfunktion zu. Bisher bestehen in der Stadt Chur weder eine Empfehlung zur Art, noch zur Höhe des Betrages (Prozentsatz vom Errichtungsbudget), der bei öffentlichen Bauten in die Kunst am Bau fliessen soll. Das Thema wurde daher unter Umständen vernachlässigt.

    Beginn der Umsetzung ist noch nicht erfolgt.