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FAQ
Andere
Das Kantonale Sozialamt Graubünden übernimmt Abklärungen und erteilt Auskünfte über die rechtliche Situation sowie die Vorgehensweise bei der Adoption.
Hompage: Justiz Graubünden
Hier werden zwei verschiedene Bereiche des Gesetzes tangiert. Die Zivilstandsämter beurkunden im Ausland erfolgte Ereignisse von Schweizer Bürgern auf Verfügung ihrer Aufsichtsbehörde.
Für Fragen betreffend die Einreise und den Aufenthalt Ihres ausländischen Ehepartners wenden Sie sich an das Migrationsamt Ihres Wohnsitzkantons oder an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland.
Wie kann die Anrechnung der Erziehungsgutschriften bei nicht verheirateten Eltern vereinbart werden?
Gestützt auf die Verordnung über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHVV) können die Eltern anlässlich der Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge - im Zusammenhang mit der Anerkennung - auch die Aufteilung der Erziehungsgutschriften beim Zivilstandsamt vereinbaren. Auskunft darüber gibt das Merkblatt der AHV.
Können sich die Eltern nicht über eine Vereinbarung einigen oder haben sie noch zu wenig Kenntnis davon, müssen sie innert drei Monaten eine solche bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz einreichen.
Für Fragen und Auskünfte betreffend die Vereinbarung über die Erziehungsgutschriften wenden Sie sich direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Um jedoch Zugriff zu den gewünschten Daten zu erhalten, braucht es in bestimmten Fällen eine Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde.
Merkblatt, Gesuchsformular und weitere Informationen beim
Amt für Migration und Zivilrecht, Bürgerrecht und Zivilrecht
Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge können die nicht miteinander verheirateten Eltern entweder bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB am Wohnsitz des Kindes abgeben oder im zeitlich direkten Zusammenhang mit der Anerkennung des Kindes durch den Vater auch beim Zivilstandsamt (Art. 298a ZGB). Möchten die Eltern die Erklärung zusammen mit der Anerkennung abgeben, so wenden sie sich direkt an das zuständige Zivilstandsamt. Für eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt wenden sie sich direkt an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes. Bis die Erklärung vorliegt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Für Fragen und Auskünfte betreffend der gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
(Download via Registerkarte Links)
Wenn Sie im Ausland Wohnsitz haben, ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig oder Sie können sich auch bei der zuständigen schweizerischen Vertretung informieren.
Beachten Sie auch die entsprechenden Merkblätter
(Download via Registerkarte Links)
Wenn Sie im Kanton Graubünden Wohnsitz haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Amt für Migration und Zivilrecht, Bürgerrecht und Zivilrecht
Online-Zahlungen sind möglich mit MasterCard, VISA, und Post Card.
Hompage: Justiz Graubünden
Die Vermietung der Schrebergärten fällt in die Zuständigkeit der Dienststelle Immobilien und Bewirtschaftung
Der GIS-Stadtplan hingegen wird von der Stadt Chur betrieben und dient auch ausserhalb des Internetauftrittes dazu, verwaltungseigene Daten darzustellen internen sowie externen Nutzern anzubieten. Diese Daten und Karten werden von der Stadt Chur regelmässig aktualisiert und zeichnen sich durch eine höhere Detaillierung und Genauigkeit aus.
Geflüchtete aus der Ukraine können sich in einem Bundesasylzentrum (nächstgelegenes für Graubünden ist Altstätten) anmelden. Anschliessend wird durch ein Team von verschiedenen Hilfswerken abgeklärt, ob die Unterbringung in einem Privathaushalt möglich ist. Die Hilfswerke haben Zugriff auf die Daten der Gastgeberinnen und Gastgeber. Kommt eine private Unterbringung infrage, werden die registrierten Personen kontaktiert. Im Normalfall gibt es dann ein Kennenlerngespräch. Sind beide Seiten mit der Vermittlung einverstanden können die Geflüchteten das Bundesasylzentrum verlassen und bei der Gastfamilie einziehen. (Quelle BüWo Nr. 12/22)
Man sollte sich darauf einstellen, die Geflüchteten für mehrere Monate aufzunehmen. Ein stabiles Umfeld ist deshalb wichtig. Auch ist es schön, wenn die Gastfamilie Zeit und Offenheit mitbringt, um sich mit ihren neuen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern auseinanderzusetzen. Auch sollte den Geflüchteten genügend Privatsphäre geboten werden, zudem Zugang zu. Badezimmer und Küche. (Quelle BüWo Nr. 12/22)
Essen, Kleidung, Hygieneartikel und weiteres müssen nicht von der Gastfamilie bezahlt werden. Asylsuchende oder Menschen mit dem Schutzstatus S werden durch die zuständigen kantonalen oder kommunalen Stellen finanziell unterstützt. (Quelle BüWo Nr. 12/229)
Die Kantone erhalten vom Bund eine Abgeltung für die Unterbringung von Geflüchteten. Der Kanton kann die Gastfamilien somit entschädigen. Wie hoch die Entschädigung ausfallen wird, ist momentan noch nicht bekannt. (Quelle BüWo Nr. 12/22)
Wer Wohnraum anbieten möchte, kann sich online auf fluechtlingshilfe.ch oder campax.org registrieren. (Quelle BüWo Nr. 12/22)
Die Schutzsuchenden werden durch die zuständigen Behörden kranken- und unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung wird hingegen keine abgeschlossen, beziehungsweise muss dies mit der zuständigen Behörde von Kanton oder Gemeinde geklärt werden. Sollten Schäden in der Wohnung entstehen, muss dies mit der Hausrat- und Haftpflichtversicherung der Gastfamilie geklärt werden. (Quelle BüWo Nr. 12/22)
Das Zielbild Kulturräume ist folgendes...
Anmelden, Abmelden und Umziehen
Ja. Sämtliche Änderungen bezüglich des Firmendomizils sind den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden. Benutzen Sie hierzu das Onlineformular unter Einwohnerdienste Betriebe / Unternehmungen" oder lassen Sie uns Ihre Umzugsmitteilung via E-Mail zukommen (einwohnerdienste@chur.ch).
Ja.
Auf Bundesebene wird in der Handelsregisterverordnung (HRegV) einheitlich geregelt, wie dieses Register durch die Kantone zu führen ist.
Das Betriebsregister hingegen wird auf Gemeindeebene bewirtschaftet und erfüllt die Anforderungen des kantonalen Einwohnerregistergesetzes (ERG) und deren Verordnung (ERV). Zudem berücksichtigt das Betriebsregister die melderechtlichen Aspekte der städtischen Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen.
Nein. Die hinterlegten Registerdaten stehen nur für den internen Gebrauch zur Verfügung und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihre Firmendaten öffentlich zugänglich zu machen, so haben Sie die Möglichkeit Ihr Unternehmen kostenlos unter www.chur.ch im Firmenverzeichnis zu publizieren.
Ein kaufmännisches Gewerbe liegt dann vor wenn folgende Kriterien erfüllt sind;
- Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeitt, welche auf eigenen Namen und Riskiko ausgeübt wird.
- Die Tätigkeit ist auf eine längere Zeit ausgerichtet, welche zu einer Vielzahl von Geschäften führt.
- Die Tätigkeit wir ausgeübt, um damit Geld zu verdienen. Es ist nicht notwendig, dass tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wird. Einzig die Absicht einer gewinnbringenden Tätigkeit ist dabei ausschlaggebend.
- Zuzug (Sitzverlegung),
- Eröffnung/Firmengründung
- Um- und Wegzug
- Rechtsformänderung
- Geschäftsaufgabe
Wenden Sie sich bitte direkt an die die Einwohnerdienste der Stadt Chur (081 254 41 56).
Juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften müssen der Anmeldung einen Auszug aus dem Handelsregister beilegen.
Natürliche Personen, sprich Inhaber einer Einzelfirma mit Sitz in Chur, dessen privater Wohnsitz nicht am Ort des Gewerbes ist, haben bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle "Wohnsitzbestätigung" zu hinterlegen. Diese Bescheinigung stellt die Wohngemeinde aus.
Ein zentrales Betriebsregister erleichtert und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den Gewerbetreibenden und den Gemeinden. Sämtliche städtischen Verwaltungseinheiten, welche direkt oder indirekt von einer Neueröffnung, einem Um-/Wegzug oder einer Geschäftsauflösung betroffen sind, werden über ein zentrales Register automatisch Informiert. Ihre Behördengänge reduzieren sich somit auf ein Minimum.
Ganz einfach. Nutzen Sie eine der unten aufgeführten Möglichkeiten:
- Online unter www.chur.ch - Einwohnerdienste/Betriebe/Unternehmungen
- Schreiben Sie ein E-Mail an einwohnerdienste@chur.ch
- Besuchen Sie uns persönlich am Schalter der Einwohnerdienste der Stadt Chur. Sie finden uns im Stadthaus an der der Masanserstrasse 2. Bitte beachten sie die Öffnungszeiten der Einwohnerdienste.
Ausweise
Taucht eine gestohlene oder als verloren gemeldete Identitätskarte wieder auf, so müssen Sie diese annullieren lassen und dürfen den Ausweis nicht weiter gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.
Für Kinder bis 18 Jahre ist die Identitätskarte 5 Jahre gültig.
Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
oder unter
http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.html
Bildung
Die Kinder sollten möglichst rasch bei der Stadtschule angemeldet werden. Das Anmeldeformular ist unter www.stadtschule.chur.ch/anmeldungstadtschule digital verfügbar. Bei Problemen hilft die Schuladministration unter der Telefonnummer 081 254 44 13.
Die Stadtschule sucht Lehrpersonen sowie pädagogische Fach- und Betreuungspersonen für die Führung von Sprachintegrationsklassen im Kindergarten, in der Primarstufe und auf der Sekundarstufe I. Auch Mitarbeitende mit Sprachkenntnissen in Ukrainisch/Deutsch als Dolmetscher/-innen und Betreuer/-innen sowie ukrainische Lehrpersonen sind gesucht.
Die detaillierte Stellenausschreibung ist auf dem Jobportal der Stadt Chur (www.chur.ch/jobs) oder wenden Sie sich direkt an die Stadtschule
Für Ausländer/Innen
auf Gesuch hin, die Niederlassungsbewilligung vor einer geplanten Ausreise bis zu vier
Jahren aufrechtzuerhalten. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
besteht nicht.
bewilligung für das Kind wird von den Einwohnerdiensten beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden beantragt.
Öffentlicher Verkehr
Bitte beachten Sie, dass die "Tageskarte Gemeinde" im grenzüberschreitenden Verkehr mit Italien von Zürich - Mailand resp. von Arth Goldau - Mailand mit dem Cisalpino nicht gültig ist.
Ohne Arbeit
Polizei
Seit dem 1. November 2016 können Fahrrad- sowie Mofadiebstähle via Suisse-ePolice online gemeldet werden. Dazu benötigt man u.a. folgende notwendige Angaben:
- Marke/Typ
- Rahmennummer
- Kaufdatum
- Kaufpreis
- Hausrat-/Diebstahlversicherung
- Angaben Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
Wenn Angaben zur Täterschaft vorliegen, hat zwingend eine Anzeige auf einem kantonalen Polizeiposten zu erfolgen.
Kurzanleitung zur Online-Diebstahlmeldung:
- Startseite im Internet öffnen > https://suisse-epolice.ch/epolice/
- Fahrrad- oder Mofadiebstahl auswählen
- Einstiegsfragen beantworten
- Rechtsbelehrung durchlesen und Nutzungsbedingungen bestätigen
- Benutzerkonto erstellen und anschliessend anmelden
- Angaben zur Anzeige, Ereignis und gestohlenem Fahrrad/Mofa ergänzen
- Diebstahlsanzeige abschicken und optional per PDF herunterladen
Für alle Personen, welche nicht die Möglichkeit haben die Diebstahlmeldung online zu tätigen, nimmt die Stadtpolizei Diebstahlsanzeigen auch am Schalter entgegen.
Öffnungszeiten Schalter: MO – FR von 08.00 bis 17.00 Uhr
- Gehbehinderte mit Parkerleichterungskarte.
- Inhaber privater Garagen und Parkplätze. Solche Personen erhalten Jahresbewilligungen. Gesuchsformulare sind bei der Stadtpolizei anzufordern. Für die Prüfung des Gesuches ist eine Kopie des Mietvertrages für den Parkplatz oder die Garage beizulegen.
- Fahrzeuge der öffentlichen Dienste.
- Taxi und Cars auf Bestellung, Ärzte im Dienst sowie für Fahrten bei dringenden, nicht aufschiebbaren Einsätzen mit Start oder Ziel innerhalb der Fussgängerzone.
- Übernachtende Hotelgäste mit Gepäck.
- Inhaber einer befristeten Spezialbewilligung. Diese wird durch die Stadtpolizei am Schalter erteilt.
- Bei der Verwendung von ParkingPay, EASYPARK oder TWINT wurde aus Versehen das falsche Kontrollschild ausgewählt. Die Parkgebühr für ein anderes Kontrollschild wurde aber für diesen Zeitraum entrichtet. Kann von der Busse abgesehen werden?
- Natürlich ist es sehr ärgerlich, wenn man unter diesen Umständen eine Busse erhält. Vor allem wenn man für diesen Zeitraum einen Beleg der entrichteten Parkgebühr hat. Weil der Parkvorgang aber nicht auf das parkierte Fahrzeug lautete, wurde die Busse korrekt ausgestellt. Die Polizei muss deshalb und um alle gleich zu behandeln an der Bezahlung der Busse festhalten. Wir bitten Sie um Verständnis.
- Obwohl ein gültiges Parkticket vorhanden ist, war es wohl zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe deponiert gewesen. Zum Beispiel lag der Parkzettel verkehrtherum auf dem Armaturenbrett, er fiel auf den Fahrzeugteppich oder das Ticket wurde aus Versehen in die Tasche gesteckt. Kann die Polizei hier ein Auge zudrücken?
- Zwar wurde die Parkgebühr entrichtet, jedoch wurden die Bestimmungen der Parkuhr nicht eingehalten. Denn bei allen zentralen Parkuhren mit Ticketausgabe der Stadtpolizei Chur sind Sie verpflichtet, den gelösten Parkzettel gut sichtbar (Informationen von aussen lesbar) hinter der Windschutzscheibe (Frontscheibe) zu platzieren. Achten Sie bitte beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass der Parkzettel entsprechend gut sichtbar angebracht wurde. Die Polizei kann deshalb nicht vom Tatbestand des nicht oder nicht gut sichtbaren Anbringens des Parkzettels absehen. Es wäre sonst ungerecht gegenüber allen anderen. Wir bitten Sie um Verständnis
- Obwohl das Fahrzeug nur kurz auf dem Trottoir abgestellt wurde, folgte eine saftige Busse. Muss das wirklich sein?
- Das Trottoir ist dem Fussgänger vorbehalten. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, dass auch bei einem Güterumschlag (freiwilliges Halten) mind. 1.5 m freier Raum für Trottoir-Benutzer frei bleibt. Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, ausser Signale und Markierungen würden es erlauben.
- Ich lebe im Ausland und möchte eine Busse bezahlen. Wie lauten die Bankdaten für die Bezahlung von Ordnungsbussen?
Bankverbindung für Auslandüberweisung
BIC/Swift-Adresse:
POFICHBEXXX
Schweizerische Post Bern
Postfinance
Stadtpolizei Chur
IBAN: CH57 0900 0000 7000 1717 7
Zu beachten: Normale Auslandüberweisung, KEINE EU-Standardüberweisung.
Diese Tatsache allein ist nicht ausschlaggebend. Das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund ist die Besonderheit, welche zur Bewilligungspflicht führt. Hingegen nicht von Bedeutung ist der Umstand, ob ein Fahrzeughalter allenfalls über eine private Parkfläche verfügt, aber diese nicht immer beansprucht.
Steuern
- Berufsauslagen
- Weiterbildungs- und Umschulungskosten
- Vorsorgebeiträge
- Zweiverdiener- und Mitarbeitabzug
- Eigenmietwertabzug für selbstbewohnte Liegenschaft
- Vermögensverwaltungskosten
- Schuldzinsen
- Alimente und Unterhaltsbeiträge
- Krankenkassen-, Unfallversicherungs- und Lebensversicherungsprämien
- Sozialabzüge
Besteuerung:
1/15 der Kapitalleistung
für Verheiratete zu mind. 1,35% und max. 2,34%
für alle übrigen Steuerpflichtigen zu mind. 1,80% und max. 3,60%
- Fahrkosten
- Kosten für die auswärtige Verpflegung
- Pauschalabzug für allgemeine Auslagen
- Effektive Kosten anstelle der Pauschale
- Verpflegungskosten
- Auslagen für Unterkunft
- Fahrkosten für wöchentliche Heimkehr
Der Steuererklärung von EL-Bezügern muss eine Kopie der EL-Verfügung beigelegt werden. Falls eine Nullveranlagung gewünscht wird, muss dies auf Seite 4 des Hauptformulars der Steuererklärung angekreuzt werden (bei gleichzeitigem Verzicht auf allfällige Verrechnungssteuerguthaben).
Sozialleistungsbezüger müssen mit der Steuererklärung eine Bestätigung des Sozialamtes einreichen.
Alle anderen Pensionskassenrenten sind zu 100% steuerpflichtig.
Seit Steuerperiode 2010:
Fr. 90.-- pro Steuerpflichtiger.
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Chur sind feuerwehrpflichtig.
Die Feuerwehrpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem das 20. Altersjahr erreicht wird und endet am Schluss des Jahres der Erfüllung des 50. Altersjahres.
Ansätze ab 2008:
Katholische Kirche: 11,0% der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kirche: 11,0% der einfachen Kantonssteuer
Kantonal evangelische Kirche: 3,5% der einfachen Kantonssteuer
Das Einkommen wird effektiv besteuert.
Es erfolgt keine Zwischenveranlagung.
- Zweiverdienerabzug
- Abzug für gemeinsam steuerpflichtige Personen beim Bund
- Kinder- und Unterstützungsabzug
- Steuerbares Einkommen und Vermögen
- Feuerwehrpflichtersatz
- Liegenschaftensteuer
- Kirchensteuer
- Zahlungsfristen
- Verzugszinssatz
- Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit
- Einkommen aus Nebenerwerben, Sitzungsgeldern, Verwaltungsratshonoraren, usw.
- AHV- / IV- und Pensionskassenrenten
- Tag- und Arbeitslosenversicherungsgelder, Erwerbsausfallentschädigungen (z.B. Militär)
- Einkommen aus Liegenschaften
- Einkommen aus Wertschriften
- Einkommen aus unverteilten Erbschaften
- Alimente (Kinderalimente bis zum 18. Lebensjahr)
- alle übrigen Einkommen
Der Steuererklärung sollte eine Kopie des Lehrlingsvertrages und der Lohnausweis des Arbeitgebers beiliegen.
Studenten benötigen eine Studienbestätigung, aus der auch das voraussichtliche Ende der Ausbildung ersichtlich ist.
Hauptabteilung Mehrwertsteuer
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Telefon 031 325 91 11
Sektion Verrechnungssteuer
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Telefon 081 257 21 21
Verwaltung
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Zivilschutz, Militär
Infos zu günstigen Übernachtunhgsmöglichkeiten in den ZIvilschutzanlagen der Stadt Chur und in der Truppenunterkunft finden Sie hier