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  • Baulinien

    Baulinien dienen der Freihaltung von Raum im öffentlichen Interesse wie Strassen, Wege und Plätze samt begleitenden Vorgärten, Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Grünzügen. Sie strukturieren den öffentlichen Raum und die Gestalt der Bebauung aus Sicht der vielfältigen Infrastruktur- und Freiraumbedürfnisse der Stadt. Für die verschiedenen Bedürfnisse können unterschiedliche Baulinien festgelegt werden.

    Baulinien gehen allen anderen öffentlich-rechtlichen Abstandsvorschriften vor. Sie bestimmen die Linie, bis zu welcher ober- und/oder unterirdisch gebaut werden darf. Diese Begrenzung kann sich je nach Zweck der Baulinien auf alle Bauten und Anlagen oder lediglich auf Gebäude oder Gebäudeteile mit bestimmten Nutzungen oder auf bestimmte Geschosse beziehen. Bestehende Bauten und Anlagen welche eine Baulinie überragen, dürfen nur unterhalten werden.

    Die Baulinien sind im Stadtplan ersichtlich.

    Zugehörige Objekte