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  • Kehrichtgrundgebühr Betriebe

    Die Finanzierung bei Siedlungsabfälle hat über verursachergerechte und kostendeckende Gebühren zu erfolgen. In der Stadt Chur werden die Kosten über Grundgebühren und über mengenabhängige Gebühren (z.B. Sackgebühren) gedeckt. Die Einzelheiten sind im Abfallbewirtschaftungsgesetz der Stadt Chur, sowie in dessen Ausführungsbestimmungen geregelt.

    Die Kehrichtgrundgebühr für Betriebe wird auf Basis der Anzahl Vollzeitstellen erhoben. Stichtag für die Bemessung ist der 30. April des jeweiligen Kalenderjahres. Änderung der Anzahl Arbeitsplätze sind zu melden (E-Mail: kehrichtgrundgebühr@chur.ch oder Telefon 081 254 51 03).

    Die Kehrichtgrundgebühr als Betrieb ist auch geschuldet, wenn die Geschäftstätigkeit am Wohnsitz stattfindet. Unternehmen mit schweizweit 250 Vollzeitstellen oder mehr sind selbst und auf eigene Kosten für die fach- und umweltgerechte Entsorgung ihrer Abfälle zuständig. Sie können die Stadt vertraglich und gegen angemessene Entschädigung mit dieser Aufgabe beauftragen (Anfrage an: werkbetrieb@chur.ch).

     

    Gebührentarife:

    Pro Betrieb mit 1-2 Vollzeitstellen Fr. 50.–
    Pro Betrieb mit 3-5 Vollzeitstellen Fr. 180.–
    Pro Betrieb mit 6-10 Vollzeitstellen Fr. 250.–
    Pro Betrieb mit 11-25 Vollzeitstellen Fr. 500.–
    Pro Betrieb mit 26-50 Vollzeitstellen Fr. 1200.–
    Pro Betrieb mit 51-100 Vollzeitstellen Fr. 2200.–
    Pro Betrieb mit 101-150 Vollzeitstellen Fr. 3000.–
    Pro Betrieb mit 151-175 Vollzeitstellen Fr. 3500.–
    Pro Betrieb mit 176-225 Vollzeitstellen Fr. 4500.–
    Pro Betrieb mit 226-249 Vollzeitstellen Fr. 5000.–
    (zuzüglich 7.7% MwSt.) 

    Die Vollziehungsverordnung, der Gebührentarif wie auch eine Erläuterung zum Fragebogen können als pdf-Datei abgerufen werden (Downloads am Seitenende).

    Auskünfte:
    (Adresse)
    Einwohnerdienste
    Stadthaus, Masanserstrasse 2
    Postfach 64
    7002 Chur
    Informationsbeauftragter
    Tel: 081 254 41 58
    E-Mail: ewd@chur.ch

    (Gebühr / anrechenbare Arbeitsplätze)
    Stadt Chur Stadthaus
    Masanserstrasse 2
    Postfach 64
    7002 Chur
    Tel: 081 254 51 42
    E-Mail: kehrichtgrundgebuehr@chur.ch

    Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (ABzABG)

    Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (Abfallgesetz, ABG)

    Gebührentarif für die Abfallentsorgung

    Zugehörige Objekte