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Quartierplan Welschdörfli 4 / Änderung Baulinien
Quartierplan Welschdörfli 4
Für das Gebiet zwischen Kasernenstrasse, Welschdörfli, Sägenstrasse und Bienenstrasse (Parzellen Nrn. 2701, 2731, 2733, 2734, 6941, 7000, 4109, 4108, 1759, 1719, 1720, 3762, 3781, 1721 und teilweise 6944) wurde ein Quartierplan ausgearbeitet. Im Quartierplan werden Rahmenbedingungen zur Bebauung, Erschliessung, Gestaltung und Nutzung des Gebiets festgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgte gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) ab dem 18. Januar 2019 während 30 Tage.
Änderung Baulinien Welschdörfli West
Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Quartierplans Welschdörfli 4 sind die bestehenden Baulinien entlang der Kasernenstrasse zu ändern und die Baulinien des Projekts Welschdörfli-Durchstich aus den 1960-er Jahren teilweise aufzuheben.
Die öffentliche Auflage des Baulinienplans (Auflageplan vom 12. Oktober 2018) erfolgte gemäss Art. 57 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes und Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden ab dem 18. Januar 2019 während 30 Tage.