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  • Waldbrandgefahr bleibt

    1. Oktober 2026

    Das Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets gilt nach über drei Monaten weiterhin.

    Am 25. Juni 2026 hat die Stadt Chur wegen der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets erlassen. Es gilt bis auf Widerruf unverändert weiter. Das Entzünden von Feuer jeglicher Art ist ausserhalb des Siedlungsgebiets untersagt. Innerhalb des Siedlungsgebiets ist bei Feuerstellen ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Wald einzuhalten. Rauchwaren, Streichhölzer und Feuerzeuge dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden.

    Die wenigen Niederschläge haben bisher keine ausreichende Entspannung gebracht. Leicht ergrüntes Gras darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Wald kaum Wasser bis zum Boden gelangt. Die Waldbrandgefahr bleibt hoch. Das Feuerverbot dürfte noch einiger Zeit bestehen bleiben. Für eine Aufhebung ist eine mehrtägige intensive Regenperiode erforderlich; kurze Schauer oder Gewitter reichen nicht aus.

    Die Stadt Chur und die Feuerwehr danken für die Einhaltung.