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  • Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes

    25. Juni 2026

    Das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge und die anhaltende Hitze haben die Waldböden und das Unterholz stark ausgetrocknet. Unter diesen Bedingungen können Brände leicht ausser Kontrolle geraten und sich rasch ausbreiten. Auf der Waldbrandgefahrenkarte des Kantons Graubünden gilt für die Stadt Chur derzeit die Waldbrandgefahrenstufe 4 (gross).

    Gemäss Art. 11 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz; BR 840.100) kann die Gemeinde bei ausserordentlicher Trockenheit oder Wasserknappheit Tätigkeiten verbieten, welche die Brandgefahr wesentlich erhöhen.

    Die zuständigen Behörden der Stadt Chur erlassen deshalb mit sofortiger Wirkung ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes. Das Entzünden von Feuer jeglicher Art ist untersagt.

    Innerhalb des Siedlungsgebiets ist bei sämtlichen Feuerstellen zwingend ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Wald einzuhalten. Zudem dürfen Rauchwaren, Streichhölzer und Feuerzeuge keinesfalls achtlos weggeworfen werden.

    Für die Aufhebung dieses Feuerverbots ist eine mehrtägige intensive Regenperiode erforderlich. Kurze Schauer und Gewitter reichen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entschärfen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden konsequent mit einer Strafanzeige und einer Busse geahndet. Wir bitten die Bevölkerung im Interesse der Sicherheit aller um Verständnis für diese Massnahme sowie um deren konsequente Beachtung.