Inhalt
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Sozialversicherung des Kantons Graubünden und den einzelnen Versicherten. Im vielfältigen Bereich der Sozialversicherungen kann die Zweigstelle den Versicherten die benötigen Auskünfte erteilen, beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein (vor allem Ergänzungsleistungen) oder an die zuständigen Fachpersonen verweisen. Eine weitere Aufgabe ist in bestimmten Fällen die Ausrichtung der städtischen Zusatzleistungen für BezügerInnen von kantonalen Ergänzungsleistungen.
Persönliche Beratung von betagten Menschen bieten die Fachpersonen der Pro Senectute an. Für Menschen mit Behinderungen ist die Pro Infirmis die fachliche Beratungsstelle.
Öffnungszeiten
Telefon: | Montag - Freitag | 08.00h-11.45h, 13.30h-17.00h |
Schalter: | Montag - Donnerstag | 09.00h-12.00h, 14.00h-17.00h |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | |
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AHV/IV/EL: Befreiung Serafe (Radio- und Fernsehabgabe) | Extern |
AHV/IV: Bestellung Versicherungsausweis | Extern |
AHV/IV: Gesuch um Rentenzahlung an Drittperson oder Behörde | Extern |
AHV: Anmeldeformular Altersrente | Extern |
AHV: Anmeldung Beiträge Hausdienstarbeitgebende | Extern |
AHV: Anmeldung Beiträge Nichterwerbstätige | Extern |
AHV: Anmeldung Beiträge Selbständigerwerbende | Extern |
AHV: Anmeldung Einkommensteilung Scheidung | Extern |
AHV: Antrag Rentenvorausberechnung | Extern |
EL: Anmeldung für Ergänzungsleistungen | Extern |
EL: Auslandaufenthalt | Extern |
EL: Berufliche Vorsorge | Extern |
EL: Grundeigentum | Extern |
EL: Heimaufenthalt | Extern |
EL: Krankheitskosten | Extern |
EL: Sparguthaben/Wertschriften | Extern |
EL: Vollmacht | Extern |
Familienzulagen: Änderungsmeldung zum Bezug | Extern |
Familienzulagen: Anmeldung zum Bezug | Extern |
Familienzulagen: Anmeldung zum Bezug (Älpler, Landwirte) | Extern |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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AHV: Auszug individuelles Konto | Auf dem Individuellen Konto (IK) werden jährlich die beitragspflichtigen Einkommen, die Beitragszeiten und die Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Das IK bildet die Grundlage für die spätere Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Stellen Sie hier Ihren Antrag für den Kontoauszug. |
Sozialversicherungsformulare | Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden(SVA). Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
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