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  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

    Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden zusätzliche Leistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, können wir prüfen, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf weitere Leistungen haben (kant. Ergänzungsleistungen / städtische Zusatzleistungen).

    Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare. Sie können die erforderlichen Unterlagen aber auch herunterladen (siehe Online-Dienste unten) und uns die notwendigen Beilagen zustellen.

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