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  • Formular Logobestellung Stadt Chur

    Rechtliche Nutzung

    Für die Bestellung und Verwaltung von digitalen Logos ist die Kommunikationsabteilung der Stadt Chur zuständig.

    Nachfolgend noch die Hinweise zur Nutzung
    Die Nutzung des Logos der Stadt Chur ist der städtischen Behörde bzw. der Stadtverwaltung vorbehalten und darf von Dritten nur mit expliziter Genehmigung der Stadt Chur verwendet werden. Jegliche Veränderung des Logos in Farbe oder Form ist untersagt. Ergänzungen oder Ausnahmen sind nur mit vorgängiger Freigabe der Kommunikationsabteilung der Stadt Chur (GzD) zulässig. Eine Verwendung ist ausschliesslich mit GzD-Freigabe gestattet. Die Ausgabe des Logos obliegt ebenfalls der Abteilung Kommunikation der Stadt Chur.

    Weitere Details sowie ergänzende Richtlinien zur Logo- und Wappennutzung finden Sie hier.

    Einfluss der Hintergrundfarbe auf die Logofarbe
    Das Primärlogo (rot/schwarz) verlangt zwingend nach einem weissen oder hellgrauen (max. 10% Schwarzanteil) Hintergrund. Bei farbigen Hintergründen kommt das weisse oder schwarze Logo zum Einsatz. Dabei wird bei vollfarbigem oder schwarzem Hintergrund das weisse Logo verwendet. Das schwarze Logo wird vorzugsweise eingesetzt, wenn der Hintergrund zu hell für die Anwendung des weissen Logos ist oder wenn eine Anwendung ausschliesslich in Schwarzweiss vorgesehen ist.

    Mit dem Ausfüllen des Formulars wird den oben genannten Bestimmungen zugestimmt.

     

     

    Zugehörige Objekte

    Online-Formular

    Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.