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Vermieter Auszugsanzeige
Gemäss den geltenden Bestimmungen haben Sie als Vermieter:in oder Logisgeber:in eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerdienste vorzunehmen. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Bemerkung
Gemäss den geltenden Bestimmungen haben Sie als Vermieter:in oder Logisgeber:in eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerdienste vorzunehmen. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.
Verfahren
Online-Formular
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