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  • Spiel- und Bewegungsräume

    Das private Wohnumfeld deckt Bedürfnisse der Kleinkinder, ihrer Eltern und Betreuungspersonen nach Spielmöglichkeiten meist weitgehend ab. Ergänzend dazu bieten die öffentlichen Spiel- und Bewegungsräume sowie Spielplätze und Freiräume auf Schularealen und bei den Kindergärten für die entsprechenden Altersstufen wertvollen Spiel-, Bewegungs- und Erlebnisraum. Die Aussenanlagen der Schulen und Kindergärten sind ausserhalb der Unterrichtszeit für die Öffentlichkeit zugänglich und zur Benutzung frei.
    Die in jüngster Zeit sanierten und umgestalteten Anlagen und Geräte entsprechen den geltenden Sicherheitsbestimmungen.

    Blick auf auf einen Teil das Spielplatzes Süsswinkel.
    Blick auf auf einen Teil das Spielplatzes Süsswinkel.

    Zugehörige Objekte