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  • Region Plessur

    In der Referendumsabstimmung vom 30. November 2014 hiess das Bündner Stimmvolk das Gesetz über die Gebietsreform gut. Damit bildete die Stadt Chur gemeinsam mit den Gemeinden Arosa, Churwalden, Haldenstein, Maladers und Tschiertschen-Praden ab 1. Januar 2016 die Region Plessur mit Sitz in Chur. Die Region Plessur löst die Kreise Chur, Churwalden und Schanfigg ab. Infolge Zusammenschluss mit der Stadt Chur schieden die Gemeinde Maladers per 31. Dezember 2019 und die Gemeinde Haldenstein per 31. Dezember 2020 aus der Region Plessur aus. 


    Die Statuten bilden eine Art Verfassung der Region. Darin sind unter anderem die Aufgaben der neuen Körperschaft enthalten. Sie umfassen:

    • Raumentwicklung (Regionale Richtplanung), bisher Regionalverband Nordbünden;
    • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Berufsbeistandschaft), bisher Kreis Chur;
    • Zivilstandswesen (Zivilstandsamt), bisher Kreis Chur;
    • Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (Betreibungs- und Konkursamt), bisher Kreis Chur;
    • Verwaltung der Kreisarchive, bisher Kreis Chur.

    Die Statuten enthalten zudem eine Aufzählung von weiteren Aufgaben, die durch die Region wahrgenommen werden können. Keine Gemeinde soll jedoch zu einer Aufgabenübertragung durch die anderen Regionsgemeinden gezwungen werden können. Die einzelne Gemeinde ist frei, zu entscheiden, ob sie eine kommunale Aufgabe selbst oder in einer Form der interkommunalen Zusammenarbeit wahrnehmen will. Dies entspricht der Konzeption der Gebietsreform, die Gemeinden und nicht die Regionen zu stärken.

    Das Mandat der Geschäftsstelle der Region wurde der Stadt Chur übertragen, die Führung der drei Dienststellen Betreibungs- und Konkursamt, Berufsbeistandschaft und Zivilstandsamt obliegt dem Stadtrat von Chur. Für die Umsetzung des Regionalmanagements wurde mit dem Kanton Graubünden eine Leistungsvereinbarung für die Dauer 2021-2024 abgeschlossen. 

    Exekutives Organ der Region Plessur ist die Präsidentenkonferenz.

    Die Geschäftsprüfungskommission bildet neben der Gesamtheit der Stimmberechtigten und der Präsidentenkonferenz ein Organ der Region Plessur. Analog der GPK in den Gemeinden prüft die regionale GPK die Geschäfts- und Rechnungsführungen und erstattet zuhanden der Präsidentenkonferenz schriftlich Bericht. Die GPK besteht aus drei Mitgliedern der GPK's der Regionsgemeinden, wobei nicht mehr als ein Mitglied derselben GPK angehören darf. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, die maximale Amtszeit 12 Jahre.

    Weitere Angaben ersehen Sie aus dem Organigramm. Weitere Informationen erhalten Sie aus dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung 2022 der Region Plessur. 

    Die einzelnen Zuständigkeiten finden Sie hier.

    Standortentwicklungsstrategie
    Im Zuge der neuen Regionalpolitik fördern der Bund und die Kantone die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum. Durch verschiedene Massnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen gestärkt und deren Wertschöpfung erhöht werden. Die Region Plessur, als eine von elf Regionen im Kanton Graubünden, beabsichtigt, mithilfe ihrer regionalen Standortentwicklungsstrategie und entsprechender Projekte Impulse für die einzelnen Standortgemeinden sowie für die gesamte Region zu setzen. Ziel ist es, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
    Regionale Standortentwicklungsstrategie Region Plessur 

    Am 8. Juni 2020 hat die Präsidentenkonferenz das Regionale Raumkonzept (RegRK) verabschiedet. Nachstehend sind die einzelnen Dokumente einsehbar: 

     

    Personen

    Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

    Zugehörige Objekte