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  • Wasseralarm

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    Die Gefahr eines Staumauerbruchs oder einer Überflutung ist sehr gering. Die Fluchtpläne, welche Sie auf dieser Seite herunterladen können, vermitteln in übersichtlicher Darstellung, wie sich die Bevölkerung bei Auslösung des Wasseralarms zu verhalten hat. Sie zeigen der Bevölkerung die von der Gemeinde definierten sicheren Warteräume auf, zu denen sie sich im Ereignisfall begeben soll. 

    Wasseralarm

    Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung. Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je zehn Sekunden. Ertönt der Wasseralarm, so muss die Bevölkerung:

    • das gefährdete Gebiet sofort verlassen,
    • örtliche Merkblätter beachten und Anweisungen der Behörden befolgen.

    Der Wasseralarm wird über Sirenen ausgelöst. Wie dieser tönt und weitere Infos zum Sirenenalarm erhalten Sie auf der Seite des BABS.

    Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
    Wenn der Wasseralarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

    Alertswiss

    Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.

    Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für
    Bevölkerungsschutz BABS
    , auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender,
    Seiten 680 und 681.
     

    Spezifische Verhaltensanweisungen bei Wasseralarm:

    1. Verhalten Sie sich ruhig, überlegt und so weit möglich selbstständig. Bringen Sie sich nicht unnötig in Gefahr, verlassen Sie gefährdetes Gebiet sofort.
    2. Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen. Fahren Sie nicht mit dem Auto/Velo durch überflutete Strassen.
    3. Vermeiden Sie den Aufenthalt an Gewässern, die Hochwasser führen. Flutwellen könnten Sie überraschen und Ufer, die unterspült werden, könnten einstürzen.

    Weiterführende Links:

    Zugehörige Objekte