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  • Alimentenfachstelle

    Für Personen in schwierigen finanziellen Verhältnissen, leisten wir Alimentenbevorschussung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Alimenteninkassohilfe ist möglich, wenn die Alimente nicht bezahlt werden oder nur eine Teilbevorschussung möglich ist. Für Fragen und Beratungen wenden Sie sich an die entsprechende Fachperson.

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