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Inhalt

  • Geburt und erste Lebensjahre

    Zivilstandsamt

    Geburtsanmeldung, Geburtsschein, Vaterschaftsanerkennung, Ehe – Diese und weitere Themen bearbeitet das Zivilstandsamt.

    Elternberatung Churer Rheintal

    Die Elternberatung unterstützt Eltern von Säuglingen und Klein- bzw. Vorschulkindern bei Fragen zu Erziehung, Pflege, Förderung und Entwicklung des Kindes. Das Angebot ist kostenlos.  

    Infoschalter Familienzentrum Planaterra

    Sämtliche Infos zu den Angeboten der Frühen Kindheit – Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensjahre – können am Infoschalter im Familienzentrum Planaterra in der Reichsgasse 25 sowie auf der Homepage www.planaterra.ch aufgerufen werden. Die Broschüre "Büachli Frühe Kindheit" fasst die Angebote in gedruckter Version zusammen. Das Büachli liegt am Infoschalter auf.

    Elternbriefe Pro Juventute

    Die Stadt schenkt allen Familien mit einem erstgeborenen Kind die Elternbriefe von Pro Juventute zur Geburt (elektronisch oder in Papier).

    Beratungsapp Parentu

    Parentu informiert Eltern in 15 Sprachen – damit alle Kinder in einem förderlichen und gesunden Umfeld aufwachsen können. Die App schickt alle wichtigen Informationen zur kindlichen Entwicklung via Push-Nachrichten direkt auf das Smartphone der Eltern. Der Info-Push für Eltern - parentu - die App für informierte Eltern. 

    SPikl-Treff

    Spielend kennen – lernen

    Ein Gemeinschaftsangebot für Familien in Chur mit kleinen Kindern. Kontakte knüpfen, spielen, Spass haben.

    Wöchentlich im Familienzentrum Planaterra.

    Familienzentrum Planaterra mit Kinderkafi

    Begegnungsort für Gross und Klein mit einem Infoschalter, einem "Kinderkafi" für geselliges Beisammensein, verschiedenen Kursräumen und weiteren Angeboten im Bildungs- und Gesundheitsbereich.

    Buchstart Gemeinsam Verse, Reime sowie erste Geschichten zusammen mit anderen jungen Familien hautnah erleben und Anregungen mitnehmen.

    Finanzen

    Familienzulagen

    Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen.

    Mutterschaftsbeiträge

    Während einer bestimmten Zeit und unter gewissen Voraussetzungen haben Mütter und Väter Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge. Mutterschaftsbeiträge werden individuell berechnet und werden in der Regel für 10 Monate nach der Geburt ausgerichtet.

    Alimentenstelle der Stadt

    Eltern sorgen gemeinsam für den Unterhalt des Kindes und tragen Kosten für Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen (ZGB Art. 276). Die Alimentenstelle der Stadt unterstützt berechtigte Personen, wenn es Probleme bei der Überweisung von Unterhaltszahlungen gibt.
     

    Büachli Frühe Kindheit

    Eine Übersicht über sämtliche Angebote in der Stadt Chur, die sich an Familien mit kleinen Kindern richten, finden Sie gratis im Familienzentrum Planaterra am Infoschalter (jeweils Di/Do bedient, siehe Öffnungszeiten), auf der Homepage des Familienzentrums oder im Büachli "Frühe Kindheit".

    Strategie Frühe Kindheit Stadt Chur

    Mit "Früher Kindheit" werden die ersten Lebensjahre eines Kindes, ab Schwangerschaft bis zum Kindergarteneintritt, bezeichnet. Hier finden Sie Informationen zur städtischen Strategie.

    Anmeldung Geburt

    Geburt eines Kindes - Was tun? Die Eltern müssen die Geburt des Kindes innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt des Ereignisortes anmelden. Allgemeines Mit der Eintragung der Gebu…
    Geburt eines Kindes - Was tun?

    Die Eltern müssen die Geburt des Kindes innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt des Ereignisortes anmelden.

    Allgemeines
    Mit der Eintragung der Geburt wird der qualifizierte Beweis (Art. 9 ZGB) über den Beginn der Rechtspersönlichkeit (Art. 31 Abs. 1 ZGB) geschaffen. Die lückenlose Erfassung aller auf dem Gebiet der Schweiz erfolgten Geburten wird durch die Anmeldepflicht sichergestellt. Eine Verletzung der Anmeldepflicht ist strafbar.
    Hat die Geburt in einem Spital stattgefunden, so ist der Vorsteher des Spitals zur Anmeldung der Geburt verpflichtet.
    Ist die Geburt nicht in einem Spital erfolgt, so sind zur Anmeldung der Geburt der Reihe nach verpflichtet: Der Ehemann der Mutter, die Hebamme, der bei der Niederkunft zugezogene Arzt, jede andere dabei zugegen gewesene Person und schliesslich die Mutter.
    Bei Abgabe des Familienausweises im Original wird dieser kostenlos ersetzt und das schweizerische Familienbüchlein wird auf Wunsch nachgeführt.

    Zugehörige Objekte