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  • Zukunftsstrategie Sing- und Musikschulen

    In der Stadt Chur sind verschiedene Institutionen im Bereich ausserschulische Musikerziehung aktiv. Auf der Basis des geltenden Kulturförderungsgesetzes und der dazugehörigen Vereinbarung ist es zurzeit nicht möglich, im Gesetz nicht namentlich genannten Anbietern Aufträge zu erteilen. Gemeinderat Marco Tscholl und Mitunterzeichnende haben in ihrem Auftrag vom 7. August 2018 daher eine Überarbeitung des Gesetzes beantragt.

    Vor dem Hintergrund, dass Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Anbietern der ausserschulischen musischen Erziehung in der Stadt Chur, d.h. der Singschule, der Musikschule und der Jugendmusik bestehen, die Schülerzahlen teilweise rückläufig sind und die Zusammenarbeit mit mehreren Anbietern für die Stadt aufwändig ist, schlug die Stadt Chur im Bericht an den Gemeinderat vor, eine Zukunftsstrategie der ausserschulischen Musikerziehung zu lancieren.

    Ziel dieses Prozesses war, die Verabschiedung einer gemeinsamen Strategie, die Evaluation konkreter Zusammenarbeitsformen und die Verabschiedung konkreter Umsetzungsmassnahmen der gefassten Strategie bis 1. Quartal 2021.

    Mit dem Rückzug der Musikschule aus dem Vorhaben "Zukunftsstrategie Sing- und Musikschulen Chur" am 8. Oktober 2019 endete das Projekt, das gemäss Projektauftrag auf dem Konsens von Singschule, Musikschule und Jugendmusik basierte, mit sofortiger Wirkung. Mit Beendigung dieses Prozesses ist der Auftrag Tscholl aus dem Gemeinderat für die Stadt Chur jedoch nicht vom Tisch. Ziel ist nun die selbstständige Erarbeitung einer Empfehlung für die Revision der Verordnung des Kulturförderungsgesetzes zuhanden des Gemeinderates.

    Die Sing- und Musikschulen in Chur sollen aus einer Hand ein attraktives Angebot für die ausserschulische Musikerziehung sicherstellen, welches flexibel auf Veränderungen in der Nachfrage reagieren kann. Dabei soll der Anteil der verwendeten Mittel für Führung und Administration am Gesamtaufwand gegenüber heute nicht erhöht werden. Entsprechend soll die Stadt nur noch mit einer Trägerschaft eine Leistungsvereinbarung abschliessen.

    Am 13. April 2023 hat der Gemeinderat der Teilrevision der Verordnung zum Kulturförderungsgesetz (RB 772) einstimmig zugestimmt. Der Stadtrat regelt die Inkraftsetzung der Teilrevision.

    Mitteilung vom 21. April 2023: Chur stärkt Musikschule

    Der Gemeinderat setzt beim ausserschulischen Musikangebot auf eine Adresse. Dass die Stadt Chur die ausserschulische Musikförderung von Kindern finanziell unterstützt, ist ebenso bekannt wie wertgeschätzt. Neu fliessen die städtischen Zuschüsse in einen gemeinsamen Topf.

    Was lange währt, kommt nicht immer wie angedacht. So könnte man den Beschluss des Churer Gemeinderats zur Teilrevision der Verordnung zum Kulturförderungsgesetz bezeichnen. Denn eigentlich war damals 2018 – als der frühere FDP-Gemeinderat Marco Tscholl den Auftrag zur Anpassung dieser Verordnung dem Stadtrat vorlegte – die Idee, die Liste der festgelegten Institutionen, die von der Stadt finanzielle Unterstützung im Bereich der ausserschulischen Musikförderung erhalten, zu erweitern. Nun aber geht der Gemeinderat einen gänzlich anderen Weg. So wurde vergangene Woche einstimmig beschlossen, dass in Zukunft die Gelder der Musikförderungs-Zuschüsse primär an die Musikschule gehen. Aber nicht ausschliesslich.

    Die Musikschule erhalte mit dieser Lösung eine starke Position, dies komme jedoch auch mit einer besonderen Verpflichtung und Verantwortung einher. Aussagen wie jene von SP-Gemeinderat Claudio Senn Meili waren an diesem Nachmittag im Gemeinderatssaal gleich mehrere zu vernehmen. An der Überzeugung, mit dieser Änderung des Kulturförderungsgesetzes den richtigen Weg einzuschlagen, änderte sich im weiten Rund derweil aber nichts. Zu schlagkräftig schienen die Argumente von Stadtrat Patrik Degiacomi, der unter anderem den kleineren administrativen Aufwand hervorhob. Künftig kann die Musikschule weitere Mandate an externe Institutionen vergeben und somit auch dafür sorgen, dass andere Musikförderungs-Anbieter städtische Beiträge erhalten.